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Eingliederungszuschuss beim Jobcenter beantragen


Ein Eingliederungszuschuss kann gezahlt werden, wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer, den Sie einstellen möchten, zu Beginn der Beschäftigung noch nicht die volle Arbeitsleistung erbringen kann. Zum Beispiel, weil die Person noch nicht über die notwendigen beruflichen Erfahrungen und Kenntnisse verfügt, die für die Arbeit gebraucht werden und deshalb die Einarbeitungszeit länger dauert als üblich. Eine betriebsübliche Einarbeitung kann jedoch nicht gefördert werden.

Die Förderhöhe und die Dauer der Förderung hängen vom Einzelfall ab. Die Regelförderung ist auf maximal 12 Monate und 50 Prozent des Arbeitsentgelts begrenzt. Für bestimmte Personengruppen (zum Beispiel ältere oder behinderte Menschen) ist eine längere oder höhere Förderung möglich.

Der Eingliederungszuschuss wird monatlich nachträglich als Zuschuss zu den Lohnkosten gezahlt. Dabei wird in der Regel das Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, das Sie tatsächlich zahlen. Ihr Anteil am Gesamtsozialversicherungsbeitrag wird in pauschalierter Form berücksichtigt.

Der Eingliederungszuschuss wird nur dann gezahlt, wenn er zur beruflichen Eingliederung der Person notwendig ist. Einen Rechtsanspruch auf einen Zuschuss haben Sie nicht.

Die Förderung ist ausgeschlossen, wenn Sie ein bestehendes Arbeitsverhältnis beenden, um einen Eingliederungszuschuss zu erhalten. Eine Förderung ist auch dann nicht möglich, wenn Sie jemanden einstellen möchten, der in den letzten 4 Jahren mehr als 3 Monate versicherungspflichtig bei Ihnen beschäftigt war.

  • Ausgefüllter Fragebogen zur Prüfung der Fördervoraussetzungen 
  • Antragsformular
  • Arbeitsvertrag
  • Sie wollen eine schwer in den Arbeitsmarkt zu vermittelnde Person beschäftigen.
  • Bei der Arbeitnehmerin oder dem Arbeitnehmer ist anfänglich eine geringere Leistung als üblich zu erwarten.
  • Der finanzielle Ausgleich durch den Eingliederungszuschuss ist notwendig, um die Arbeitnehmerin oder den Arbeitnehmer dauerhaft beruflich einzugliedern.

Sie können den Eingliederungszuschuss im Online-Verfahren oder per Post beantragen.

Wenn Sie den Antrag per Post einreichen möchten:

  • Setzen Sie sich mit Ihrem persönlichen Ansprechpartner des Arbeitgeber-Service der Agentur für Arbeit oder des Jobcenters in Verbindung. Dort erhalten Sie die Formulare zum Ausfüllen und Hinweise zum Antragsverfahren.
    • Wenn Sie bisher noch keinen persönlichen Ansprechpartner haben, wenden Sie sich bitte an die gebührenfreie Arbeitgeber-Hotline 0800 4555520.
  • Füllen Sie den Antrag vollständig aus und reichen Sie ihn bei dem Jobcenter ein.
  • Reichen Sie alle erforderlichen Unterlagen online oder nachträglich per Post ein.
  • Sie bekommen dann per Post einen Bescheid vom Jobcenter.

Wenn Sie den Antrag im Online-Verfahren einreichen möchten:

  • Registrieren Sie sich bei der Agentur für Arbeit als Unternehmen.
  • Rufen Sie das Online-Portal „eServices“ der Bundesagentur für Arbeit auf und folgen Sie den Anweisungen.
  • Sie können den Antrag direkt online ausfüllen.
  • Die restlichen Verfahrensschritte entsprechen dem schriftlichen Antragsverfahren.

Es gibt keine Frist. Sie müssen den Eingliederungszuschuss beantragen, bevor Sie den Arbeitsvertrag mit Ihrer neuen Mitarbeiterin oder Ihrem neuen Mitarbeiter abschließen.

Widerspruch

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

05.09.2022

Agentur für Arbeit / Jobcenter, Arbeitgeberservice

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Arbeit
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Jobcenter
Telefon: 05931 44-0
Zuständig für:
Adresse: Regensburger Straße 104, 90478 Nürnberg
Telefon: +49 911 179-0
Fax: +49 911 179-2123

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)