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Ihr ausgewählter Ort: Papenburg (268...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Gültigkeit eines Bewohnerparkausweises verlängern

Ein Bewohnerparkausweis kann auf Antrag ins kommende Jahr verlängert werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem der Wohnsitz ist.

Zuständige Stellen

Landkreis Emsland - Fachbereich Straßenverkehr
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Emsland
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Öffnungszeiten:

Führerscheinstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung

Kfz-Zulassungsstelle: Nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung


GESONDERTE ÖFFNUNGSZEITEN für Kfz:

Kfz: Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Online-Terminvereinbarung möglich.
- Meppen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)
Di. u. Do.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Samstag: 09:00 - 11:30 Uhr (nur mit Termin)

- Aschendorf/Lingen, Kfz-Zulassung:
Mo., Mi.: 08:00 - 15:00 Uhr (nur mit Termin)
Di., Do., Fr.: 08:00 - 12:00 Uhr (nur mit Termin)

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Ansprechpartner

Viktor Hartung
Telefon: 05931 44-4043
Raum:
K II, 43
Zuständig für:

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis
  • Zulassungsbescheinigung I (alt: Fahrzeugschein)
  • Nutzungsbescheinigung, wenn der Antragsteller/die Antragstellerin nicht der Fahrzeughalter ist
  • bisherige Bewohnerparkausweis
  • bei Beantragung durch einen Vertreter
    • Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse: Friedrichswall 1, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 120-5521

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)