Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.

Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Eine Unterstützung durch einen Integrationsfachdienst für einen Menschen mit Behinderungen beantragen


Die Rehabilitationsträger können in bestimmten Fällen Integrationsfachdienste mit der Durchführung von Leistungen zur Teilhabe am Arbeitsleben beauftragen.

Der Integrationsfachdienst hilft Ihnen dabei, eine neue Beschäftigung zu finden oder Ihr bestehendes Beschäftigungsverhältnis abzusichern, wenn der zuständige Rehabilitationsträger ihn entsprechend beauftragt hat.

Sofern Ihre Agentur für Arbeit zuständiger Rehabilitationsträger ist, übernimmt sie auch die Kosten, die durch die Beauftragung des Integrationsfachdienstes entstehen.

Bei der Vermittlung unterstützt und begleitet Sie der Integrationsfachdienst individuell. Hierzu gehört unter anderem, dass er

  • mit Ihnen realisierbare berufliche Ziele erarbeitet und Sie bei der Suche nach einem geeigneten Arbeits- oder Ausbildungsplatz unterstützt,
  • für Sie einen geeigneten Arbeits oder Ausbildungsplatz beschafft und sie auf den Arbeits- oder Ausbildungsplatz vorbereitet,
  • Sie in der Einarbeitungszeit unterstützt und begleitet.

Bei der Berufsbegleitung unterstützt Sie der Integrationsfachdienst bei Problemen am Arbeits- oder Ausbildungsplatz. Dies beinhaltet beispielsweise

  • die Begleitung und das Training am Arbeits- oder Ausbildungsplatz,
  • die Beratung, wenn sich die Arbeitsorganisation oder die Arbeitsbedingungen in Ihrem Betrieb verändern oder
  • die Beratung beziehungsweise Verhandlung mit verschiedenen Betriebsebenen.

Es gibt bundesweit ein flächendeckendes Netz an Integrationsfachdiensten. In jedem Bezirk einer Agentur für Arbeit ist mindestens ein solcher Dienst vorhanden.

Bitte erfragen Sie bei Ihrer Kontaktaufnahme mit Ihrer Beraterin beziehungsweise Ihrem Berater, welche Unterlagen Sie im Einzelnen benötigen.

  • Sie haben eine Behinderung und Ihr Rehabilitationsträger ist die Bundesagentur für Arbeit.
  • Ihre Aussichten am Arbeitsleben teilzuhaben oder wieder teilzuhaben sind wegen der Art oder Schwere Ihrer Behinderung nicht nur vorübergehend verringert und Sie benötigen deshalb Hilfen zur Teilhabe am Arbeitsleben.
    • Oder: Ihnen droht eine Behinderung mit den gleichen beruflichen Folgen.
  • Sie brauchen besondere Unterstützung bei der Vermittlung in eine Beschäftigung oder bei der Sicherung Ihres bestehenden Arbeits- oder Ausbildungsplatzes.

Keine

Damit Sie von einem Integrationsfachdienst unterstützt werden können, müssen Sie sich an Ihre Agentur für Arbeit wenden. Unternehmen Sie dazu bitte folgende Schritte:

  • Vereinbaren Sie einen Termin mit dem Team Berufliche Rehabilitation und Teilhabe Ihrer Agentur für Arbeit
  • Wenn Sie noch keine persönliche Ansprechpartnerin beziehungsweise keinen persönlichen Ansprechpartner haben, vereinbaren Sie einen Termin über die ServiceHotline der Bundesagentur für Arbeit.
  • In einem persönlichen Gespräch klären Sie gemeinsam, ob eine Unterstützung durch den Integrationsfachdienst für Sie in Frage kommt.
  • Stellt Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater fest, dass die Unterstützung durch einen Integrationsfachdienst Ihnen dabei hilft, am Arbeitsleben teilzuhaben, beauftragt sie einen Integrationsfachdienst für Sie.
  • Ihre Beraterin beziehungsweise Ihr Berater bespricht mit Ihnen außerdem die Formulare, die Sie ausfüllen müssen.  Sie können die Unterlagen auch online ausfüllen.

Die Bearbeitung dauert in der Regel mehrere Wochen. Nach erfolgter Bewilligung der Leistung ist das Ziel, dass die Beauftragung des Integrationsfachdienstes und der Start der Maßnahme in Abstimmung mit diesem möglichst zeitnah erfolgen.

Widerspruchsfrist: 1 Monat
Widerspruch kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheides eingelegt werden.

Widerspruch bei der Agentur für Arbeit, die den Bescheid erlassen hat. Weitere Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können, finden Sie im jeweiligen Bescheid.

Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Ja
Online-Dienste vorhanden: Ja

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

05.10.2022

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
Postanschrift: Ludmillenhof , 49751 Sögel
Telefon: 05952 206126
Fax: 05952 206626
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)