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Impfschaden: Anerkennung


Haben Sie durch eine Schutzimpfung oder durch eine andere Maßnahme der spezifischen Prophylaxe, eine gesundheitliche Schädigung erlitten? Ist diese Schutzimpfung öffentlich empfohlen, gesetzlich angeordnet oder vorgeschrieben oder aufgrund internationaler Gesundheitsvorschriften durchgeführt worden?

Dann können Sie wegen des Impfschadens und wegen der gesundheitlichen und wirtschaftlichen Folgen der Schädigung auf Antrag Versorgung in entsprechender Anwendung des Gesetz über die Versorgung der Opfer des Krieges (BVG) erhalten.

  • Bitte Geburtsurkunde beifügen oder bei persönlicher Abgabe des Antrages Personalausweis oder Reisepass vorlegen.
  • Meldebestätigung
  • Nachweis über die Staatsangehörigkeit (sofern nicht deutsche Staatsangehörigkeit)
  • Für nicht EU-Angehörige Antragsteller: Nachweis über Ihren rechtmäßigen Aufenthalt
  • ggf. in Ihrem Besitz befindliche medizinische Unterlagen (z.B.Gutachten )
  • ggf. Vollmacht, Betreuerausweis oder Bestallungsurkunde
  • Impfausweis / Impfbuch / Impfschein

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden. Um Versorgung ab Eintritt der Schädigung zu erhalten, muss der Antrag innerhalb eines Jahres nach der Impfung gestellt werden.

Weitere Informationen erhalten Sie auf den Internetseiten des Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Die Zuständigkeit erstreckt sich unabhängig vom Wohnsitz auf Schäden, die durch eine Maßnahme innerhalb Niedersachsens eingetreten ist.

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Die Zuständigkeit liegt bei der Außenstelle Oldenburg des Niedersächsischen Landesamtes für Soziales, Jugend und Familie.

Hier finden Sie eine Übersicht der Ansprechpartner im Landesamt für Soziales, Jugend und Familie -Außenstelle Oldenburg-.

Zuständige Stellen

Dienstgebäude Moslestraße 3

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg
Adresse: Moslestraße 3, 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fahrplan
Telefon: 0441 2229-0
Fax: 0441 2229-3270
Öffnungszeiten:

Montag 09:00 - 12:00 Uhr

Mittwoch 09:00 - 12:00 Uhr

Freitag 09:00 - 12:00 Uhr 

Hinweis: nach vorheriger telefonischer Vereinbarung ist eine Terminvereinbarung außerhalb dieser Zeiten möglich

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Bushaltestellen "Lappan" oder "Stadtmuseum"
Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht
Beschreibung:

Das Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Oldenburg - ist entstanden durch die Auflösung des Versorgungsamtes Oldenburg. Wir sind zuständig für die Feststellung der Schwerbehinderteneigenschaft und der Nachteilsausgleiche nach dem Neunten Buch Sozialgesetzbuch (SGB IX).

Das in der Außenstelle Oldenburg angesiedelte Integrationsamt ist im Bereich Weser-Ems zuständig für den besonderen Kündigungsschutz schwerbehinderter Menschen und der Gewährung finanzieller Leistungen aus der Ausgleichsabgabe.

Im Bereich des Sozialen Entschädigungsrechts erfolgt die Kriegsopferversorgung für Kriegsbeschädigte und Hinterbliebene nach dem Bundesversorgungsgesetz (BVG) und im Rahmen der Anhanggesetze werden Leistungen nach dem Opferentschädigungsgesetz (OEG), Zivildienstgesetz (ZDG), Infektionsschutzgesetz (IfSG), Strafrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (StrRehaG), Verwaltungsrechtlichen Rehabilitierungsgesetz (VwRehaG) und dem Häftlingshilfegesetz (HHG) gewährt.

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
Postanschrift: Ludmillenhof , 49751 Sögel
Telefon: 05952 206126
Fax: 05952 206626
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)