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Als Pflegeeltern bewerben, Eignungsprüfung


 Um ein Pflegekind aufnehmen zu dürfen, benötigen Pflegepersonen in bestimmten Fällen eine Erlaubnis nach §44 SGB VIII. Für die Erlangung der Erlaubnis ist ein Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess Voraussetzung. Für die Vermittlung als Pflegeperson im Rahmen einer vom Jugendamt gewährten Hilfe zur Erziehung, ist eine Erlaubnis nach § 44 SGB VIII nicht erforderlich. Das Jugendamt bzw. der Pflegekinderdienst prüft die Eignung der Pflegepersonen jedoch nach denselben Kriterien.

Die Aufgabe, ein zunächst fremdes Kind in die eigene Familie zu integrieren, es längerfristig oder auf Dauer in der eigenen Familie zu beheimaten, zu fördern und zu erziehen, ist eine anspruchsvolle Aufgabe.

Die hohen Anforderungen, die an Pflegeeltern gestellt werden, müssen und sollen nicht von ihnen allein erbracht werden. Die Pflegefamilie ist vielmehr Teil eines unterstützenden Netzwerks, das über pädagogisches Wissen, methodische Kompetenz und langjährige Erfahrungen verfügt.

Pflegepersonen haben vor Beginn ihrer Tätigkeit die qualifizierenden Kurse des Pflegekinderdienstes zu absolvieren.

Maßgeblich für die Aufnahme eines Kindes in der allgemeinen Vollzeitpflege ist eine Entsprechung zwischen den Bedarfen des Kindes und vorhandenen Kompetenzen und Ressourcen der Pflegepersonen. Eine fachliche Qualifikation in einem pflegerischen oder pädagogischen Beruf wird von Pflegepersonen in dieser Hilfeform nicht erwartet.

Für die Aufnahme eines Kindes mit einem heilpädagogischen Bedarf wird dagegen ein fachlich professioneller bzw. semiprofessioneller Hintergrund erwartet. Als semiprofessionell gilt in diesem Zusammenhang z. B. die vorausgehende Betreuung eines Pflegekindes über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren oder eine langjährige Betreuung und Begleitung von Kindern und Jugendlichen im ehrenamtlichen Bereich.

Pflegeeltern können Paare mit oder ohne eigene Kinder sowie Einzelpersonen mit einem stabilen sozialen Netzwerk sein.

Interessierte Bewerberinnen und Bewerber nehmen Kontakt mit dem örtlichen Jugendamt bzw. dem Pflegekinderdienst auf. Dort können Sie sich informieren.

Sie können an Informationsveranstaltungen teilnehmen, ohne sich zu etwas verpflichten zu müssen.

Für die Eignungsprüfung müssen Sie sich zunächst durch die Teilnahme an entsprechenden Kursen qualifizieren. Zudem müssen Sie eine Bewerbung einreichen.

Eine Erlangung der Erlaubnis als Pflegeperson nach § 44 SGB VIII ist ohne intensiven Bewerbungs- und Qualifizierungsprozess nicht möglich. Die Einreichung des Bewerbungsformulars führt nicht zur Erlangung der Erlaubnis.

Das örtliche Jugendamt

keine

Es fallen gegebenenfalls Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Bitte wenden Sie sich an das zuständige Jugendamt.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
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Bank: Emsländische Volksbank
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BIC: NOLADE21EMS
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Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
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Fax: 05952 206626
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Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

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Telefon: +49 511 12045-00
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Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)