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Zuschuss zu Altersabsicherung als Pflegeeltern/Pflegeperson beantragen


Pflegepersonen in der Vollzeitpflege (§ 33 SGB VIII) und geeignete Pflegepersonen bei der Unterbringung eines seelisch behinderten jungen Menschen (§ 35a Absatz 2 Satz 2 Nummer 3 SGB VIII) können die hälftige Bezuschussung einer angemessenen Altersvorsorge erhalten. Das gilt auch für die Wochenpflege.

Der Zuschuss zur Altersvorsorge wird einer Pflegeperson gewährt. Bei Pflegeelternpaaren erhält die Hauptpflegeperson (laut Hilfeplan) den Zuschuss. Sind beide Pflegeeltern im Hilfeplan benannt, ist dies bei im Zeitumfang unterschiedlicher Erwerbstätigkeit beider Pflegeeltern in der Regel die Person mit dem geringeren Beschäftigungsvolumen. Bei gleichem Beschäftigungsvolumen bestimmen die Pflegeeltern, wer von ihnen den Zuschuss zur Altersvorsorge erhalten soll.

keine

Für die Beantragung entstehen keine Kosten.

Bitte erkundigen Sie sich bei Ihrem zuständigen Jugendamt oder Pflegekinderdienst.

Die Bearbeitung der Anträge durch das Jugendamt kann einige Zeit in Anspruch nehmen.

Es gibt keine Frist.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Arbeit, Gesundheit und Gleichstellung

Das örtliche Jugendamt

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Jugend
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Edeltraud Landwehr
Telefon: 05931 44-1409
Raum:
D 409
Zuständig für:

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
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Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
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Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
Postanschrift: Ludmillenhof , 49751 Sögel
Telefon: 05952 206126
Fax: 05952 206626
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Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

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Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)