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Einkommensschätzung bei der Künstlersozialkasse ändern


Soweit Sie als künstlerisch oder als publizistisch selbstständig tätige Person über die Künstlersozialkasse versichert oder zuschussberechtigt sind, können Sie Ihre bei der Künstlersozialkasse vorliegende Einkommensschätzung jederzeit ändern.

Durch die Abgabe einer neuen Einkommensschätzung können Sie Ihre Beitragshöhe an Ihre neue Situation anpassen.

Bei der Änderung Ihrer Einkommensschätzung beachten Sie bitte Folgendes:

  • Geben Sie Ihre Einkommensschätzung immer in vollen Eurobeträgen an.
  • Sollten Sie einen Verlust erwarten, tragen Sie als voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen 0 EUR ein.
  • Änderungen der Einkommensschätzung sind sowohl nach oben als auch nach unten möglich.
  • Änderungen der Einkommensschätzung sind mehrfach im Jahr möglich.

Eine Änderung Ihrer Einkommensschätzung wirkt sich im Regelfall ab dem Folgemonat nach Eingang der Mitteilung auf die Beitragsberechnung aus.
 

  • ausgefüllter Online-Antrag beziehungsweise PDF-Formular mit geänderter Berechnungsgrundlage
  • Sie müssen aktuell über die Künstlersozialkasse versicherungspflichtig sein.
  • Die Einkommenserwartung aus Ihrer künstlerischen oder publizistischen Tätigkeit hat sich geändert.

Es fallen keine Kosten an.

Sie können Ihr Anliegen online oder per Post übermitteln. Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Einkommensschätzung immer nur von Januar bis November eines Jahres aktualisieren können.

Ermitteln Sie zunächst anhand Ihrer bislang erzielten Einkünfte und unter Berücksichtigung Ihrer zukünftigen Auftragslage Ihre neue Einkommenserwartung für das laufende Jahr.

Online-Mitteilung:

  • Rufen Sie das Online-Formular auf dem Bundesportal verwaltung.bund.de auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben, die sie elektronisch eintragen können. 
  • Hinweis: Für das Online-Formular benötigen Sie ein gültiges ELSTER-Zertifikat, um sich anzumelden. Alternativ können Sie Ihr elektronisches Ausweisdokument nutzen.
  • Sie benötigen ungefähr 10 Minuten, um den Online-Antrag auszufüllen. 
  • Tragen Sie zunächst Ihre persönlichen Angaben ein, darunter auch Ihre Versicherungsnummer. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Auf der nächsten Seite erhalten Sie zunächst allgemeine Informationen rund um das Thema „Einkommensschätzung“.
  • Anschließend können Sie Ihr aktualisiertes voraussichtliches Jahresarbeitseinkommen eintragen.

Mitteilung per Post:

  • Füllen Sie das PDF-Formular "Änderungsmitteilung des voraussichtlichen Arbeitseinkommens" auf der Internetseite der Künstlersozialkasse aus. 
  • Geben Sie dabei bitte auch Ihre Versicherungsnummer an. Diese finden Sie auf den Schreiben der Künstlersozialkasse oben rechts.
  • Drucken Sie das ausgefüllte PDF aus, unterschreiben Sie es und schicken Sie Ihre Änderungsmitteilung an die Künstlersozialkasse.

Die Änderung Ihrer Einkommensschätzung bekommen Sie schriftlich bestätigt. Unter Umständen erhalten Sie eine neue Beitragsmitteilung.
 

Bitte teilen Sie Änderungen Ihres geschätzten Jahresarbeitseinkommens aus künstlerischer oder publizistischer selbstständiger Tätigkeit unverzüglich mit. Die Änderung kann für das laufende Jahr nur dann berücksichtigt werden, wenn sie in der Zeit von Januar bis November eines Jahres eingeht.

Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid der Künstlersozialkasse entnehmen.
 

Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
 

Online-Dienste vorhanden: Ja

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

12.12.2022

Zuständige Stellen


Künstlersozialkasse
Adresse: Gökerstraße 14 , 26384 Wilhelmshaven
Fahrplan
Telefon: 0180 57 52 25 5
Telefon: 04421 7543-586
Fax: 04421 7543-711

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
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Telefon: 05952 206126
Fax: 05952 206626
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)