Leistungen der Sozialhilfe für entwicklungsgefährdete und behinderte Kinder und Jugendliche
Wenn Sie Hilfe zum Lebensunterhalt benötigen und nicht – gesetzlich oder privat – krankenversichert sind, leistet der Sozialhilfeträger Gesundheitshilfe.
Dazu zählen:
- Unterstützung und Beratung der Eltern
- Betreuungsangebote und Pflegeangebote
- Medizinische Behandlungen
- Therapien wie zum Beispiel Sprechförderung und Bewegungsförderung
- Vorsorgeuntersuchungen
- Alltagsbegleitung
An wen muss ich mich wenden?
Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland
Im Landkreis Emsland ist die Zuständigkeit auf die Städte und Gemeinden verlagert worden.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Fachbereich Soziales
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
- Dörpen (Samtgemeinde):
- Emsbüren (Einheitsgemeinde):
- Freren (Samtgemeinde):
- Geeste (Einheitsgemeinde):
- Haren (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Haselünne (Einheitsgemeinde):
- Herzlake (Samtgemeinde):
- Lathen (Samtgemeinde):
- Lengerich (Samtgemeinde):
- Meppen (Einheitsgemeinde):
- Nordhümmling (Samtgemeinde):
- Papenburg (Einheitsgemeinde):
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Salzbergen (Einheitsgemeinde):
- Sögel (Samtgemeinde):
- Spelle (Samtgemeinde):
- Twist (Einheitsgemeinde):
- Werlte (Samtgemeinde):
Voraussetzungen
Hilfen zur Gesundheit erhalten Personen,
- die keine gesetzliche oder keine ausreichende private Krankenversicherung haben,
- eine Bereitstellung der Leistungen über die Krankenkasse nicht in Betracht kommt
- und denen die Aufbringung der Mittel für die erforderlichen Hilfen aus Einkommen und Vermögen nicht zumutbar ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Hilfe zur Gesundheit
- Personalausweis oder Reisepass (oder sonstige Dokumente, die die Person zweifelsfrei ausweisen können)
Über die im Einzelfall erforderlichen Unterlagen informiert der zuständige Träger der Sozialhilfe.



