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Arbeits-, Wege- oder Schulunfall bei der gesetzlichen Unfallversicherung melden


Als Unternehmen oder Einrichtung sind Sie verpflichtet, Arbeits-, Wege- und Schulunfälle der gesetzlichen Unfallversicherung zu melden. Die Meldepflicht besteht dann, wenn die verunfallte Person voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist. Bei Kindern, Schülerinnen und Schülern sowie Studierenden müssen Sie jeden Unfall melden, der eine ärztliche Behandlung erfordert.

Nach Ihrer Meldung prüft die gesetzliche Unfallversicherung, ob und in welchem Umfang ein Versicherungsschutz besteht. Geprüft wird beispielsweise, ob der Unfall im Zusammenhang mit der betrieblichen Tätigkeit oder mit zum Beispiel dem Schulbesuch steht. Außerdem prüft die Unfallversicherung automatisch, welche Leistungen zu erbringen sind.

Nach dem Gesetz sind die gewerblichen Berufsgenossenschaften für alle Betriebe, Einrichtungen und freischaffende Personen zuständig. Die gewerblichen Berufsgenossenschaften sind nach Branchen gegliedert. Für Unternehmen der öffentlichen Hand, beispielsweise auch für Unfälle von Schülerinnen und Schülern, sind die regional gegliederten Unfallkassen zuständig.

Sie müssen keine Unterlagen einreichen.

  • Arbeits-, Wege- oder Schulunfall Ihrer angestellten Person, wodurch diese voraussichtlich mehr als 3 Tage arbeitsunfähig ist
  • Unfall von Schülerinnen oder Schülern, Studierenden oder im Kindergarten, der eine ärztliche Behandlung erfordert

Einen Arbeits- oder Wegeunfall können Sie online melden.

  • Füllen Sie auf dem Serviceportal der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV) das Onlineformular aus, indem Sie die dort gestellten Fragen zum Unfall beantworten.
  • Halten Sie nach Möglichkeit Informationen zu Ihrem zuständigen Unfallversicherungsträger und die Mitgliedsnummer bereit. So kann Ihre Meldung schneller dem richtigen Unfallversicherungsträger zugeleitet werden.
  • Die Bearbeitung Ihrer Meldung erfolgt sofort nach Eingang Ihres Onlineformulars. Nach dem vollständigen Ausfüllen des Webformulars erhalten Sie eine Kopie der Unfallanzeige zum Download und die Kontaktdaten Ihres Unfallversicherungsträgers.
  • Die gesetzliche Unfallversicherung oder Unfallkasse prüft anschließend automatisch, welche Leistungen zu erbringen sind. Sie müssen hierfür keinen weiteren Antrag stellen.

Hinweis: Die verletzte Person soll nach dem Arbeitsunfall einen Durchgangsarzt aufsuchen. Diese haben besondere Kenntnisse und Erfahrungen auf dem Gebiet der Unfallmedizin. Im Notfall ist selbstverständlich eine schnelle medizinische Hilfe wichtig und es kann jeder Arzt aufgesucht werden.
 

keine

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Formulare vorhanden: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

22.12.2022

Zuständige Stellen


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) - Spitzenverband
Adresse: Mittelstraße 51 , 10117 Berlin, Stadt
Fahrplan
Telefon: 030 28876380-0
Fax: 030 28876380-8

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
Postanschrift: Ludmillenhof , 49751 Sögel
Telefon: 05952 206126
Fax: 05952 206626
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
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Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)