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Meldung zu Hilfsmitteln im Rahmen der Rehabilitation für gesetzlich Unfallversicherte einreichen


Hilfsmittel sind alle verordneten Sachen, die

  • den Erfolg der Heilbehandlung sichern oder
  • die Folgen von Gesundheitsschäden mildern oder ausgleichen und
  • beim Erreichen der Teilhabe und Rehabilitationsziele helfen können.

Zu den Hilfsmitteln gehören insbesondere:

  • Körperersatzstücke, zum Beispiel Prothesen
  • orthopädische Hilfsmittel, zum Beispiel Stützapparate orthopädische Schuhe, Handschuhe und
  • andere Hilfsmittel wie Hörgeräte, Brillen, Zahnersatz, Rollstühle und Blindenführhunde

Die gesetzliche Unfallversicherung übernimmt auch die Kosten für mögliche Änderungen, Instandsetzungen und Ersatzbeschaffungen der Hilfsmittel.

Die Hilfsmittel gelten als Sachleistung. Sie können sie in der Regel kostenfrei nutzen.

Soweit für Hilfsmittel ein Festbetrag festgelegt wurde, übernimmt Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse regelmäßig die Kosten im Umfang des gesetzlichen Festbetrages.

Anders als in der gesetzlichen Krankenversicherung müssen Sie in der Regel keinen Eigenanteil zahlen.

Wenn Sie infolge eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit ein Hilfsmittel benötigen, lassen Sie sich eine ärztliche Verordnung ausstellen von

  • Ihrer Durchgangsärztin oder Ihrem Durchgangsarzt beziehungsweise
  •  Ihrer behandelnden Fachärztin oder Ihrem behandelnden Facharzt.

Eine ärztliche Verordnung meint ein ärztliches Rezept oder eine Verschreibung. Diese lösen Sie beim Anbieter des Hilfsmittels ein.

Sollten Sie zum Beispiel eine Zuzahlung für das Hilfsmittel geleistet haben, können Sie den Zahlungsbeleg online oder per Post einreichen.

  • Online-Dienst:Rufen Sie den Online-Dienst auf.
  • Sie werden auf dem Serviceportal der Unfallversicherung durch das Verfahren geführt.
  • Sie können sich anmelden.
    • Möchten Sie die Antwort Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse im Postfach Ihres BundID-Kontos oder Mein Unternehmenskonto erhalten, dann müssen Sie ein Konto besitzen und sich authentifizieren.
    • Möchten Sie die Antwort per Post bekommen, können Sie auch ohne Anmeldung fortfahren.
  • Wählen Sie Ihre zuständige Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse aus oder ermitteln Sie diese mithilfe der Branchensuche.
  • Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  • Füllen Sie das Online-Formular aus und senden Sie es ab.
  • Ihre Meldung wird automatisch an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse weitergeleitet.
  • Sie erhalten eine Rückmeldung auf dem gewünschten Weg.

Online-Dienst Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse:

  • Wenn Sie einen Zugang zum Portal Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse besitzen, können Sie die Meldung gegebenenfalls auch dort elektronisch abgeben.

Nachricht per Post:

  • Wenden Sie sich mit einem formlosen Schreiben an Ihre Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.
  • Achten Sie auf erforderliche Angaben und legen Sie die notwendigen Unterlagen bei.
  • Sie hatten einen anerkannten Arbeits- oder Wegeunfall oder
  • Sie leiden an einer anerkannten Berufskrankheit

Sie müssen keine Unterlagen einreichen

Es fallen keine Kosten an.

Es gibt keine Frist.

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

  • Widerspruch
  • Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, entnehmen Sie dem Bescheid Ihrer Berufsgenossenschaft oder Unfallkasse.

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS)

01.12.2022

Zuständige Stellen


Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung e.V. (DGUV) - Spitzenverband
Adresse: Mittelstraße 51 , 10117 Berlin, Stadt
Fahrplan
Telefon: 030 28876380-0
Fax: 030 28876380-8

Datenschutzinformationen

Kreishaus II Meppen

Landkreis Emsland
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Bankverbindung:
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Emsländische Volksbank
BIC: GENODEF1LIG
IBAN: DE26266600600120050000
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Sparkasse Emsland
BIC: NOLADE21EMS
IBAN: DE39266500010000001339
Empfänger: Landkreis Emsland
Bank: Postbank Hannover
BIC: PBNKDEFF250
IBAN: DE36250100300012132306

Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
Postanschrift: Ludmillenhof , 49751 Sögel
Telefon: 05952 206126
Fax: 05952 206626
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Landesbeauftragte für den Datenschutz Niedersachsen
Adresse: Prinzenstraße 5, 30159 Hannover
Fahrplan
Telefon: +49 511 12045-00
Fax: +49 511 12045-99

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)