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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen


Menschen mit Schwerbehinderung können bestimmte Leistungen und Nachteilsausgleiche erhalten.

Wenn Sie etwa einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen.

Sie können damit folgende Leistungen in Anspruch nehmen:

  • die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder
  • eine Ermäßigung der Kraftfahrzeugsteuer

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben.

Sie müssen die Eigenbeteiligung nicht zahlen, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder Sie bestimmte soziale Leistungen beziehen.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Personen mit bestimmten Merkzeichen können mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie ein Ersatzdokument beantragen.

Beiblatt und Wertmarke beantragen Sie formlos bei dem örtlich zuständigen Versorgungsamt.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Soziales, Jugend und Familie

Zuständige Stellen

LS Osnabrück, Internetfoto

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Adresse: Iburger Straße 30 , 49082 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: 0541 5845-0
Fax: 0541 5845-297
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Landessozialamt
Bus: 21, 53, 61, 62, 465, 466, 467
Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: 0, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Sonstige Angaben:

Für Besucher, die mit dem PKW anreisen, stehen gebührenfreie Parkplätze und Behindertenparkplätze sowie ein rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes zur Verfügung. Hierzu biegt man von der Iburger Straße in die Siebensternstraße ein und dann gleich rechts auf den beschrankten Parkplatz.

Voraussetzungen

  • Sie haben einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50.
  • Sie besitzen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis.
  • Auf Ihrem Schwerbehindertenausweis ist mindestens eins der folgenden Merkzeichen eingetragen:
    • G
    • aG
    • B
    • H
    • Bl
    • Gl
    • TBl

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei
Die Ausstellung des Beiblatts ist gebührenfrei.

Gebühr: 53,00 EUR
Vorkasse: nein
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein halbes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch keine bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Gebühr: 104,00 EUR
Vorkasse: nein
Die Kosten gelten für die Ausstellung einer Wertmarke für ein ganzes Jahr, wenn Ihnen nicht wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch keine bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Bearbeitungsdauer

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke: wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke: ungefähr 2 Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Was sollte ich noch wissen?

Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.

Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.

Rechtsbehelf

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  • Widerspruch
  • Klage

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)