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Beiblatt zum Schwerbehindertenausweis mit oder ohne Wertmarke beantragen


Wenn Sie einen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis haben, auf dem bestimmte Merkzeichen angegeben sind, können Sie mit Hilfe dieses Antrags ein Beiblatt und eine Wertmarke beantragen. 

Sie können damit entweder die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr oder eine Kraftfahrzeugsteuerermäßigung in Anspruch nehmen.

Damit Sie die unentgeltliche Beförderung im Personennahverkehr nutzen können, müssen Sie eine Wertmarke für ein halbes oder ein ganzes Jahr gegen Zahlung einer Eigenbeteiligung erwerben. Die Eigenbeteiligung entfällt, wenn bestimmte Merkzeichen vorliegen oder bestimmte soziale Leistungen bezogen werden.

Wahlweise können Sie stattdessen ein Beiblatt ohne Wertmarke beantragen, um eine Ermäßigung der Kfz-Steuer zu erhalten.

Für Personen mit bestimmten Merkzeichen gibt es die Möglichkeit, mit dem Beiblatt mit Wertmarke sowohl die Ermäßigung der Kfz-Steuer als auch die unentgeltliche Beförderung im öffentlichen Nahverkehr in Anspruch zu nehmen.

Wenn Ihr Beiblatt beschädigt ist oder Sie es verloren haben, können Sie eine Ersatzausstellung beantragen.

Nachdem Sie den Antrag gestellt haben, werden Ihre Unterlagen zur Berechtigung auf ein Beiblatt geprüft.

Wenn Sie die Voraussetzungen erfüllen, wird die von Ihnen zu entrichtende Gebühr ermittelt und es wird Ihnen ein Überweisungsträger übersandt.

Das Beiblatt mit Wertmarke wird Ihnen nach der Bezahlung zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen für ein Beiblatt mit Wertmarke ohne Eigenbeteiligung erfüllen, wird Ihnen das Beiblatt mit Wertmarke gleich zugesandt.

Wenn Sie die Voraussetzungen nicht erfüllen, erhalten Sie einen ablehnenden Bescheid.

  • Sie müssen einen festgestellten Grad der Behinderung von mindestens 50 haben.
  • Sie müssen einen gültigen zweifarbigen Schwerbehindertenausweis besitzen.
  • Ihnen muss mindestens eins der folgenden Merkzeichen zuerkannt worden sein: G, aG, Bl, H, Gl.
  • gültiger zweifarbiger Schwerbehindertenausweis inklusive bestimmter Merkzeichen
  • gegebenenfalls Nachweise zum Leistungsbezug bestimmter Sozialleistungen für die Kostenbefreiung von der Eigenbeteiligung an der Wertmarke

Gebühr: gebührenfrei
Die Ausstellung des Beiblatts ist kostenlos. Die Wertmarke kann gegen eine Eigenbeteiligung für ein halbes oder ein ganzes Jahr erworben werden. Die Höhe der Eigenbeteiligung beträgt aktuell 46€ für ein halbes und 91€ für ein ganzes Jahr. Sie erhalten die Wertmarke ohne Eigenbeteiligung, wenn Ihnen wenigstens eines der Merkzeichen Bl oder H zuerkannt wurde oder wenn Sie als schwerbehinderter Mensch bestimmte Sozialleistungen beziehen.

Abhängig vom Eingang des Antrags. Sofern der Monat der Antragstellung schon fortgeschritten ist, wird das Beiblatt mit Wertmarke erst für den nächsten Monat ausgestellt.

  • Bei Beiblatt mit entgeltlicher Wertmarke oder ohne Wertmarke ca. wenige Tage
  • Bei Beiblatt mit unentgeltlicher Wertmarke ca. zwei Wochen
  • Bei einer Ablehnung kann die Bearbeitungsdauer abweichen.

Wenn Sie einen ablehnenden Bescheid erhalten:

  •  Widerspruch
  • Klage

Sie können bei der zuständigen Stelle telefonisch formlos ein Antragsformular anfordern.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

23.02.2022

Zuständige Stellen

LS Osnabrück, Internetfoto

Niedersächsisches Landesamt für Soziales, Jugend und Familie - Außenstelle Osnabrück
Adresse: Iburger Straße 30 , 49082 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: 0541 5845-0
Fax: 0541 5845-297
Öffnungszeiten:

Montag bis Donnerstag 9.00 - 15.30 Uhr
Freitag 9.00 - 12.00 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Landessozialamt
Bus: 21, 53, 61, 62, 465, 466, 467
Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: 0, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Sonstige Angaben:

Für Besucher, die mit dem PKW anreisen, stehen gebührenfreie Parkplätze und Behindertenparkplätze sowie ein rollstuhlgerechter Eingang an der Rückseite des Dienstgebäudes zur Verfügung. Hierzu biegt man von der Iburger Straße in die Siebensternstraße ein und dann gleich rechts auf den beschrankten Parkplatz.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)