Osterfeuer Genehmigung
Viele Ortsteile, Gemeinden und Städte veranstalten jährlich zu festen Terminen (Frühlingsanfang, Ostern, Walpurgis, Johanni, Erntedank, Sommer-/Wintersonnenwende etc.) öffentliche Brauchtumsfeuer.
An wen muss ich mich wenden?
An Ihre Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Ordnungsamt
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Welche Gebühren fallen an?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Welche Fristen muss ich beachten?
Je Kommune unterschiedlich geregelt.
Bearbeitungsdauer
Je Kommune unterschiedlich geregelt.



