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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Orden und Ehrungen des Landes


 

Menschen, die sich in Niedersachsen besonders verdient machen, kann eine Niedersächsische Auszeichnung verliehen werden. Voraussetzung ist eine selbstständige, auszeichnungswürdige Leistung für das allgemeine Wohl, die mit großem persönlichem Einsatz und unter Zurückstellung eigener Interessen über längere Zeit ausgeübt wird.
 
Ehrenamtlich tätigen Personen, die sich unter persönlichem Einsatz vorbildlich in den Dienst ihrer Mitmenschen gestellt haben, kann die Niedersächsische Verdienstmedaille für vorbildliche Verdienste um den Nächsten verliehen werden.

Mit dem Niedersächsischen Verdienstorden werden Verdienste mit besonderem landespolitischem Gewicht gewürdigt. Hierzu zählen insbesondere regional bedeutsames oder strukturförderndes Engagement sowie Verdienste um die Kultur- und Heimatpflege. Der Verdienstorden wird in den Ordensstufen "Verdienstkreuz am Bande", "Verdienstkreuz 1. Klasse" und "Großes Verdienstkreuz" verliehen.
 
Die Niedersächsische Landesmedaille wird als höchste Auszeichnung an Persönlichkeiten verliehen, die sich durch außergewöhnliche Leistungen um das Land Niedersachsen verdient gemacht haben.


Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille, der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und von Fahnenbändern. Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Zuständig ist für diese Ehrungen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.

 

An wen muss ich mich wenden?

Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden und der Verdienstmedaille sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ist die Niedersächsische Staatskanzlei.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Büro des Landrats
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993

Ansprechpartner

Matthias Funke
Telefon: 05931 44-1310
Raum:
A 310
Zuständig für:
Adresse: Planckstraße 2, 30169 Hannover
Telefon: +49 511 120-0

Was sollte ich noch wissen?

Jede/r kann die Verleihung einer Auszeichnung an eine andere Person anregen. Die Anregung erfolgt formlos. Sie ist jedoch schriftlich erforderlich (auch per E-Mail möglich) und sollte folgende Angaben über die vorgeschlagene Person enthalten:
  • Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
  • Darstellung von Art und Umfang der besonderen, ordenswürdigen Verdienste (Hilfreich wäre ggf. auch die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)