Orden und Ehrungen des Landes
Mit dem Niedersächsischen Verdienstorden werden Verdienste mit besonderem landespolitischem Gewicht gewürdigt. Hierzu zählen insbesondere regional bedeutsames oder strukturförderndes Engagement sowie Verdienste um die Kultur- und Heimatpflege. Der Verdienstorden wird in den Ordensstufen "Verdienstkreuz am Bande", "Verdienstkreuz 1. Klasse" und "Großes Verdienstkreuz" verliehen.
Anderweitige Ehrungen
erfolgen in Niedersachsen u. a. durch die Verleihung der Niedersächsischen Sportmedaille, der Medaille für Rettung von Menschen aus Lebensgefahr, des Ehrenzeichens für Verdienste im Feuerlöschwesen und von Fahnenbändern. Ebenso erfolgt eine Ehrung bei Ehe- und Altersjubiläen.
Zuständig ist für diese Ehrungen das Niedersächsische Ministerium für Inneres und Sport.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständig für die Bearbeitung der Ordensanregungen im Zusammenhang mit dem Niedersächsischen Verdienstorden und der Verdienstmedaille sowie dem Verdienstorden der Bundesrepublik Deutschland (Bundesverdienstkreuz) ist die Niedersächsische Staatskanzlei.
Zuständige Stellen
Landkreis Emsland - Büro des Landrats
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Ansprechpartner
Was sollte ich noch wissen?
- Vorname und Familienname, Wohnanschrift, wenn möglich: Geburtsdatum
- Darstellung von Art und Umfang der besonderen, ordenswürdigen Verdienste (Hilfreich wäre ggf. auch die Benennung von Referenzpersonen oder Organisationen, die zu dem Vorschlag Stellung nehmen können.)