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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Landeseigene Grundstücke, Immobilien und Gegenstände: Verkauf/Versteigerung


Bürgerinnen und Bürger sowie Unternehmen können Grundstücke und Immobilien erwerben, die das Land nicht mehr zur Erfüllung seiner Aufgaben benötigt.

Darüber hinaus werden die dem Land durch Erbschaften zukommenden Gegenstände wie zum Beispiel Geschirr, Schmuck oder auch Kraftfahrzeuge meistbietend versteigert. Das gilt auch für die dem Land aus Nachlässen übereigneten Grundstücke und Immobilien.
Diese Erbschaften („Fiskuserbschaften“) entstehen, wenn keine anderen Erben vorhanden sind oder die vorhandenen Erben das Erbe ausschlagen.

Rechtsgrundlage

Rechtlich gesehen ist der LFN ein Sondervermögen nach § 26 der Landeshaushaltsordnung (LHO).

An wen muss ich mich wenden?

Das im Eigentum des Landes Niedersachsen stehende Grundvermögen (Grundstücke und Immobilien) wird vom Landesliegenschaftsfonds Niedersachsen (LFN), der im Niedersächsischen Finanzministerium angesiedelt ist, verwaltet. Der LFN hat die Aufgabe, den Liegenschaftsbedarf des Landes zu decken und das Grundvermögen des Landes zu erhalten. Der LFN nimmt auch alle mit Fiskuserbschaften zusammenhängenden Aufgaben des Landes wahr.

Ansprechpartnerinnen und –partner für Verkäufe wie Versteigerungen finden Sie auf der Internetseite des LFN (www.immobilien.niedersachsen.de) unter „Immobilienangebote“ bzw. „Erbschaften des Fiskus“.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)