Erschließungsbestätigung
Eine Erschließungsbestätigung ist für die Mitteilung über eine genehmigungsfreie bauliche Anlage erforderlich. Sie bescheinigt dem Grundstückseigentümer, dass sein Grundstück rechtmäßig erschlossen ist.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 60 - Bauwesen
Fahrplan
Montag bis Dienstag 08:30 - 12:30 Uhr
Montag bis Dienstag 14:30 - 16:30 Uhr
Donnerstag bis Freitag 08:30 - 12:30 Uhr
Donnerstag 14:30 - 16:30 Uhr