Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Grundstückswertermittlung: Auskünfte zum Grundstücksmarkt (Immobilienmarkt), Wertermittlungsdaten, Verkehrswertgutachten


Vorrangige Aufgabe der amtlichen Gutachterausschüsse für Grundstückswerte ist es, durch Grundstückswertermittlungen sowie durch Marktbeobachtungen bzw. -analysen zur Transparenz des Grundstücksmarktes beizutragen. Die rechtliche Grundlage für die Aufgabenwahrnehmung ist das Baugesetzbuch. Die Gutachterausschüsse erfüllen im Wesentlichen die folgenden Aufgaben:

  1. Marktbeobachtung durch die Führung einer Kaufpreissammlung und Ableitung von Grundstücksmarktdaten
  2. Marktaufklärung durch die Ableitung von Bodenrichtwerten (allgemeine, flächendeckende Markttransparenz)
  3. Marktaufklärung durch die Erstellung von Verkehrswertgutachten (einzelfallbezogene, punktuelle Markttransparenz)

Auf Grundlage des Baugesetzbuches erhalten die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte sämtliche Verträge, durch welche Eigentum an einem Grundstück gegen Entgelt übertragen werden soll. Die Grundstückskaufverträgewerden von den beurkundenden Notarinnen oder Notaren übermittelt. Die Inhalte dieser Verträge werden unter Einhaltung der datenschutzrechtlichen Regelungen in Datenbanken (Kaufpreissammlungen) erfasst und gespeichert. Diese Daten, welche auf tatsächlich gezahlten Kaufpreisen basieren, werden durch die Gutachterausschüsse zur Ableitung von Preisen, Umsätzen und weiteren wichtigen Daten des Immobilienmarktes ausgewertet. Personenbezogene Daten werden nicht gespeichert und können daher nicht ausgewertet werden.

Sämtliche durch die Gutachterausschüsse aus der Kaufpreissammlung abgeleiteten Grundstücksmarktdaten werden allgemein verfügbar im Internet präsentiert. Grundstücksmarktdaten sind gleichermaßen eine Hilfestellung, wenn Sie in der professionellen Immobilienbewertung tätig sind wie auch bei Ihren privaten Anliegen, wenn Sie eine Wertorientierung für eine Immobilie benötigen. Insgesamt wird damit ein erheblicher Beitrag zur Transparenz auf dem Immobilienmarkt mit amtlicher Qualität geleistet.

Wenn bestimmte Voraussetzungen erfüllt sind, erteilt ein Gutachterausschuss bzw. dessen Geschäftsstelle auch Auskunft aus der Kaufpreissammlung.

Die Grundstücksmarktdaten sowie Bodenrichtwerte werden Ihnen auf der Seite Immobilienmarkt Niedersachsen kostenfrei bereitgestellt. Verkehrswertgutachten können bei dem jeweils zuständigen Gutachterausschuss kostenpflichtig beantragt werden.

Hinweis zu den Gutachterausschüssen für Grundstückswerte:

Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; dem Obere Gutachterausschuss obliegt die Zuständigkeit für das gesamte Landesgebiet. Die Ausschüsse setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung, ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.

Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung der jeweiligen Regionaldirektion des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) angesiedelt ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse in Niedersachsen sind bei den Regionaldirektionen des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen eingerichtet. Diese können jeweils für mehrere Landkreise und kreisfreie Städte zuständig sein.

Zuständige Stellen

os

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Osnabrück-Meppen - Geschäftsstelle des Gutachterausschusses für Grundstückswerte Osnabrück-Meppen
Postanschrift: Postfach 32 06 , 49022 Osnabrück
Fahrplan
Adresse: Mercatorstraße 4 u. 6, 49080 Osnabrück
Fahrplan
Telefon: 0541 503-180
Fax: 0541 503-101
Öffnungszeiten:

montags - donnerstags: 8:00 - 15:30 Uhr
freitags und vor Feiertagen: 8:00 - 12:30 Uhr
und nach Vereinbarung

Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht

Zuständige Stelle

Den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss für Grundstückswerte finden Sie über die Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen: www.gag.niedersachsen.de

Voraussetzungen

Die Voraussetzungen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Voraussetzungen im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Online-Dienste vorhanden: Ja

Welche Unterlagen werden benötigt?

Die erforderlichen Unterlagen unterscheiden sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Erforderlichkeit im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

Welche Gebühren fallen an?

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühr

Zahlungsweise: Rechnung

Bemerkung:

Die Kosten variieren je nach Art der gewünschten Leistung.

Sofern die Leistungen nicht kostenfrei sind, wird die Höhe von gebührenpflichtigen Leistungen in der jeweils aktuellen Fassung der Gebührenordnung für die Gutachterausschüsse und den Oberen Gutachterausschuss (GOGut) geregelt. Über die Gebühren im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft. 

Verfahrensablauf

Der Verfahrensablauf unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über den Ablauf im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine Frist

Bearbeitungsdauer

Dauer: 3 Werktage

Bemerkung:

Die Bearbeitungsdauer unterscheidet sich je nach Art der gewünschten Leistung. Über die Bearbeitungsdauer im konkreten Einzelfall gibt die Geschäftsstelle des zuständigen Gutachterausschusses Auskunft.

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf erforderlich, da es sich um eine Kontaktaufnahme zur Beratung handelt

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)