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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Bodenrichtwertkarte Auszug


Bodenrichtwerte dienen der Grundstücksmarkttransparenz. Sie stellen zonenweise durchschnittliche Lagewerte mit wertbeeinflussenden Merkmalen dar, die für die Mehrzahl der sich in der Zone befindlichen Grundstücke gelten sollen. Dabei wird stets angenommen, dass das Grundstück unbebaut ist, unabhängig von einer realen Bebauung. Bei der Auskunft wird der Bodenrichtwert in Euro pro Quadratmeter sowie mit seinen wertbestimmenden Merkmalen angegeben. Außer der Grundstücksmarkttransparenz dienen die Bodenrichtwerten auch steuerlichen Zwecken.

Die Ermittlung der Bodenrichtwerte erfolgt auf der Basis von tatsächlichen Kauffällen. Beurkundende Stellen sind nach dem Baugesetzbuch verpflichtet, Kopien der Kaufverträge an die Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse für Grundstückswerte zu senden. Die Gutachterausschüsse werten die Verträge über unbebaute Flächen aus und leiten daraus Bodenrichtwerte ab. Liegen für einen Bereich keine oder zu wenige Kaufverträge vor, so können auch andere Größen zur Bestimmung herangezogen werden, z. B. Indexreihen oder Mieten.

Ermittelt und beschlossen werden die Bodenrichtwerte durch die Gutachterausschüsse.

Die Gutachterausschüsse sind für bestimmte und durch das Land festgelegte Regionen in Niedersachsen zuständig; sie setzen sich zusammen aus vorsitzenden und ehrenamtlichen Mitgliedern. Die vorsitzenden Mitglieder sind Angehörige der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Ehrenamtliche Mitglieder sind fachkundige Personen aus dem weiten Feld der Immobilienwirtschaft, z. B. aus dem Bereich Architektur, Bauingenieurwesen, Landwirtschaft, Finanzwirtschaft oder Maklerwesen.

Ein Gutachterausschuss ist stets selbständig und unabhängig tätig. Für die Unterstützung der Aufgabenerledigung verfügt jeder Gutachterausschuss über eine Geschäftsstelle, die ebenfalls bei der Vermessungs- und Katasterverwaltung angesiedelt ist.

An wen muss ich mich wenden?

.Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses

LGLN

Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg
Stau 3
26122 Oldenburg

E-Mail: oga@lgln.niedersachsen.de

Für einzelne Nachfragen zu bestimmten Bodenrichtwerten finden Sie den für Sie örtlich zuständigen Gutachterausschuss über der Internetseite der Gutachterausschüsse in Niedersachsen. Für generelle fachliche Fragen nutzen Sie bitte die Adresse unter „Ansprechpunkt

Zuständige Stellen

kaol

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Oldenburg-Cloppenburg - Katasteramt Oldenburg
Adresse: Stau 3 , 26122 Oldenburg (Oldenburg)
Fahrplan
Telefon: 0441 9215-500
Fax: 0441 9215-9600
Öffnungszeiten:

Montag - Donnerstag: 8:00 - 15:30 Uhr
Freitag und vor Feiertagen sowie am 23. und 30. Dezember: 8:00 - 12:00 Uhr
und nach Vereinbarung

Parkplätze:
Parkplatz: Anzahl: 3, Gebühren: ja
Postanschrift: Postfach 32 06 , 49022 Osnabrück
Adresse: Mercatorstraße 4 u. 6, 49080 Osnabrück
Telefon: 0541 503-180
Fax: 0541 503-101
Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht

Voraussetzungen

Keine

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Nein

Onlineverfahren: Ja

Schriftform erforderlich: Nein

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Verfahrensablauf

Bodenrichtwerte sind in Niedersachsen kostenfrei im Internet abrufbar:

Immobilienmarkt Niedersachsen

Für die Navigation zum gewünschten Bodenrichtwert stehen Ihnen drei Möglichkeiten zur Verfügung:

  1. Adresssuche
  2. Suche über Flurstücksnummer
  3. Grafische Suche über Zoomen und Verschieben des Kartenausschnitts.

Der ausgewählte Bodenrichtwert wird Ihnen mit seinen wertbeeinflussenden Merkmalen angezeigt.

Über einen Druckbutton können Sie auch einen amtlichen Ausdruck im PDF-Format anfordern und auf Ihrem Endgerät ausdrucken.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Die Bodenrichtwerte können jederzeit im Internet abgerufen werden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)