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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Ausstellung einer Denkmalauskunft beantragen


Die nach dem Denkmalschutzgesetz geschützten Kulturdenkmale werden in einem Verzeichnis der Kulturdenkmale erfasst.

Wenn Sie eine Denkmalauskunft erhalten möchten, müssen Sie diese beim Landesamt für Denkmalpflege beantragen. Wenn es sich hierbei um ein bewegliches Denkmal oder um Zubehör von Baudenkmalen handelt, müssen Sie eine Berechtigung für den Erhalt der Auskunft nachweisen. Sie müssen hierfür entweder Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein. Für Denkmale der Erdgeschichte und Bau- und Bodendenkmale können alle antragstellenden Personen eine Auskunft erhalten.

Nach Prüfung der gegebenenfalls notwendigen Unterlagen und Nachweise erhalten Sie die gewünschte Auskunft vom Landesamt für Denkmalpflege. In bestimmten Fällen kann die Auskunft verweigert werden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Adressangaben des Denkmals
  • Gegebenenfalls Vollmacht
  • Gegebenenfalls Nachweis der Eigentümerschaft
  • Gegebenenfalls Nachweis der dinglichen Berechtigung

Voraussetzungen

  • Wenn Sie diesen Antrag für ein bewegliches Denkmal oder für Zubehör von Baudenkmalen stellen möchten, müssen sie Eigentümer, Bevollmächtigter oder dinglich Berechtigter sein
  • Für Bau- und Bodendenkmale sowie Denkmale der Erdgeschichte kann jedermann die Anfrage stellen

Kosten

Gebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

  • Sie füllen den Antrag aus und reichen ihn gegebenenfalls mit den notwendigen Unterlagen ein.
  • Der Antrag und die Unterlagen werden auf Vollständigkeit geprüft.
  • Die Art des von Ihnen zur Auskunft gewünschten Denkmals wird geprüft und die gegebenenfalls notwendigen Unterlagen werden durchgesehen.
  • Wenn Sie berechtigt sind, eine Denkmalauskunft zu erhalten, wird diese vom Landesamt für Denkmalpflege ausgestellt.

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 3 - 14 Tage
Die Bearbeitung ist bei einer nicht präzisen Angabe des betroffenen Objekts länger.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Niedersächsisches Landesamt für Denkmalpflege
Adresse: Scharnhorststr. 1, 30175 Hannover
Fahrplan

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)