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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Auswertung von Kriegsluftbildern beantragen


Bereits in den Kriegsjahren und bis zum heutigen Tage wurde und wird in Niedersachsen nach Kampfmitteln der beiden Weltkriege gesucht. Doch auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass noch große Mengen von nicht erkannten Kampfmitteln im Erdreich vorhanden sind. Auch nach Jahrzehnten der Lagerung dieser Kriegslasten im Boden ist die Gefahr, die von diesen verschiedensten Kampfmitteln ausgeht, nicht gemindert.

Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat die Möglichkeit, für Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen Auswertungen von Kriegsluftbildern vorzunehmen, die Aussagen treffen, inwieweit Kriegseinwirkungen durch Luftangriffe erfolgt sind.

An wen muss ich mich wenden?

Zuständige Stellen

RD Hameln-Hannover

Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst
Adresse: Dorfstraße 19, 30519 Hannover
Fahrplan
Telefon: 0511 30245-502
Telefon: 0511 30245-503
Öffnungszeiten:

Mo. 09:00 - 15:30 Uhr

Di. 09:00 - 15:30 Uhr

Mi. 09:00 - 15:30 Uhr

Do. 09:00 - 15:30 Uhr

Fr. 09:00 - 12:00 Uhr

Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr

Um Anmeldung wird gebeten

Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht

Zuständige Stelle

Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)

Regionaldirektion Hameln-Hannover
   - Kampfmittelbeseitigungsdienst –
Dorfstraße 19, 30519 Hannover
kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de

Voraussetzungen

Es bestehen keine Voraussetzungen.

Druckformulare / Merkblätter

Formulare vorhanden: Ja

PDF-Formular  an kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausgefüllter schriftlicher Antrag gemäß vorgegebenem Formular,
  • Kartenmaterial (Liegenschaftskarte 1:500 – 1:2.000 bevorzugt) mit eindeutiger Markierung des auszuwertenden Bereiches (Karten nicht größer als DIN A3),
  • optional: Digitale Geodaten (Esri Shapefile (ETRS89, EPSG 25832), kml/ kmz, …) die ausschließlich den beantragten Auswertebereich als Polygon enthalten.

Welche Gebühren fallen an?

Kostenhöhe (variabel): von 69 bis zu 500 €

Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühr
Zahlungsweise: Rechnung
 
Bemerkung:
Die Luftbildauswertung ist gemäß § 6 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 3 NVerwKostG kostenpflichtig. Handelt die antragstellende Person als Auftragnehmerin/ Auftragnehmer für Dritte, ist eine Vollmacht für die Anerkennung der Kostenpflicht erforderlich.     
Die Kosten sind abhängig von Größe und Aufwand des Antragsgebiets und betragen zwischen 69 € und 500 € zzgl. Umsatzsteuer pro Antrag. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn sie schriftlich erfolgt und mit der Auswertung der Kriegsluftbilder noch nicht begonnen worden ist.

Welche Fristen muss ich beachten?

Keine

Bearbeitungsdauer

Dauer: 1  Tag bis 5 Monate

Bemerkung:
Auf Grund anhaltend hohen Antragszahlen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Aktuelle Zeiten finden Sie auf kbd.niedersachsen.de
Sollte für den angefragten Bereich bereits eine gültige Auswertung vorliegen, erhalten Sie das Ergebnis umgehend. Andernfalls muss das Areal ausgewertet werden. Die Bearbeitungsdauer ist von mehreren Faktoren beeinflusst, z.B. von der Anzahl der noch zu bearbeitenden Anträge, den Größen der beantragten Flächen, der jeweiligen Anzahl der zu erfassenden Kriegseinwirkungen sowie der Anzahl der bereits vorliegenden Bilder. Da die Dauer auf Grund dieser Faktoren nicht genau angegeben werden kann, wird in der Eingangsbestätigung nur eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer genannt.

Rechtsbehelf

Auswertung von Kriegsluftbildern:
Es handelt sich um allgemeine Informationen, daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen.
 
Kostenfestsetzungsbescheid:
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim
Verwaltungsgericht Hannover,
Leonhardtstraße 15,
30175 Hannover
erhoben werden.

Bei der Anforderung von Verwaltungskosten entfällt gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs. Die Zahlungsverpflichtung besteht daher grundsätzlich fort.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)