Auswertung von Kriegsluftbildern beantragen
Bereits in den Kriegsjahren und bis zum heutigen Tage wurde und wird in Niedersachsen nach Kampfmitteln der beiden Weltkriege gesucht. Doch auch zum gegenwärtigen Zeitpunkt muss davon ausgegangen werden, dass noch große Mengen von nicht erkannten Kampfmitteln im Erdreich vorhanden sind. Auch nach Jahrzehnten der Lagerung dieser Kriegslasten im Boden ist die Gefahr, die von diesen verschiedensten Kampfmitteln ausgeht, nicht gemindert.
Der Kampfmittelbeseitigungsdienst Niedersachsen hat die Möglichkeit, für Sie im Vorfeld von Baumaßnahmen Auswertungen von Kriegsluftbildern vorzunehmen, die Aussagen treffen, inwieweit Kriegseinwirkungen durch Luftangriffe erfolgt sind.
An wen muss ich mich wenden?
Zuständige Stellen
Regionaldirektion Hameln-Hannover - Kampfmittelbeseitigungsdienst
Fahrplan
Mo. 09:00 - 15:30 Uhr
Di. 09:00 - 15:30 Uhr
Mi. 09:00 - 15:30 Uhr
Do. 09:00 - 15:30 Uhr
Fr. 09:00 - 12:00 Uhr
Vor Feiertagen 09:00 - 12:00 Uhr
Um Anmeldung wird gebeten
Zuständige Stelle
Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN)
Regionaldirektion Hameln-Hannover |
- Kampfmittelbeseitigungsdienst – |
Dorfstraße 19, 30519 Hannover |
kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de |
Voraussetzungen
Es bestehen keine Voraussetzungen.
Druckformulare / Merkblätter
Formulare vorhanden: Ja
PDF-Formular an kbd-postfach@lgln.niedersachsen.de |
Schriftform erforderlich: Nein |
Formlose Antragsstellung möglich: Ja |
Persönliches Erscheinen nötig: Nein |
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Ausgefüllter schriftlicher Antrag gemäß vorgegebenem Formular,
- Kartenmaterial (Liegenschaftskarte 1:500 – 1:2.000 bevorzugt) mit eindeutiger Markierung des auszuwertenden Bereiches (Karten nicht größer als DIN A3),
- optional: Digitale Geodaten (Esri Shapefile (ETRS89, EPSG 25832), kml/ kmz, …) die ausschließlich den beantragten Auswertebereich als Polygon enthalten.
Welche Gebühren fallen an?
Kostenhöhe (variabel): von 69 bis zu 500 €
Vorkasse: Nein |
Bezeichnung der Kosten: Gebühr |
Zahlungsweise: Rechnung |
Bemerkung: |
Die Luftbildauswertung ist gemäß § 6 NUIG i.V.m. § 2 Abs. 3 NVerwKostG kostenpflichtig. Handelt die antragstellende Person als Auftragnehmerin/ Auftragnehmer für Dritte, ist eine Vollmacht für die Anerkennung der Kostenpflicht erforderlich. |
Die Kosten sind abhängig von Größe und Aufwand des Antragsgebiets und betragen zwischen 69 € und 500 € zzgl. Umsatzsteuer pro Antrag. Eine kostenfreie Stornierung ist nur möglich, wenn sie schriftlich erfolgt und mit der Auswertung der Kriegsluftbilder noch nicht begonnen worden ist. |
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Dauer: 1 Tag bis 5 Monate
Bemerkung: |
Auf Grund anhaltend hohen Antragszahlen kann es zu längeren Bearbeitungszeiten kommen. Aktuelle Zeiten finden Sie auf kbd.niedersachsen.de |
Sollte für den angefragten Bereich bereits eine gültige Auswertung vorliegen, erhalten Sie das Ergebnis umgehend. Andernfalls muss das Areal ausgewertet werden. Die Bearbeitungsdauer ist von mehreren Faktoren beeinflusst, z.B. von der Anzahl der noch zu bearbeitenden Anträge, den Größen der beantragten Flächen, der jeweiligen Anzahl der zu erfassenden Kriegseinwirkungen sowie der Anzahl der bereits vorliegenden Bilder. Da die Dauer auf Grund dieser Faktoren nicht genau angegeben werden kann, wird in der Eingangsbestätigung nur eine voraussichtliche Bearbeitungsdauer genannt. |
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
Auswertung von Kriegsluftbildern: |
Es handelt sich um allgemeine Informationen, daher ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. |
Kostenfestsetzungsbescheid: |
Gegen den Kostenfestsetzungsbescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim |
Verwaltungsgericht Hannover, |
Leonhardtstraße 15, |
30175 Hannover |
erhoben werden. |
Bei der Anforderung von Verwaltungskosten entfällt gemäß § 80 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 der Verwaltungsgerichtsordnung die aufschiebende Wirkung eines Rechtsbehelfs. Die Zahlungsverpflichtung besteht daher grundsätzlich fort.