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Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Baukindergeld Bewilligung


Wenn Sie für Ihre Familie Wohneigentum für den eigenen Bedarf kaufen oder bauen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen einen Zuschuss beantragen.

Das Baukindergeld richtet sich an Familien mit Kindern, die ein Haus oder eine Wohnung bauen oder kaufen und selbst darin leben möchten. Sie können es nur dann beantragen, wenn Sie die Immobilie selbst nutzen und noch kein Wohneigentum zur Dauernutzung in Deutschland besitzen.


Das Baukindergeld wird als Zuschuss gezahlt:

  • für jedes Kind bis 18 Jahre: EUR 1200 pro Jahr
  • 10 Jahre lang

Insgesamt können Sie EUR 12.000 für jedes Kind erhalten, wenn Sie 10 Jahre lang ununterbrochen selbst in der Wohnung oder dem Haus wohnen. Wichtig ist das Alter des Kindes zum Zeitpunkt der Antragstellung. Auch wenn Ihr Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, nachdem Sie den Antrag gestellt haben, bekommen Sie weiterhin die Förderung.

Für die Förderung spielt es keine Rolle, ob Sie selbst neu bauen, einen Neubau kaufen oder eine Bestandsimmobilie übernehmen möchten. Wichtig ist aber, dass die Baugenehmigung ab dem 01.01.2018 erteilt oder der Kaufvertrag frühestens am 01.01.2018 geschlossen wurde. Außerdem müssen die Kosten für den Neubau oder Kauf (ohne Erwerbsnebenkosten) höher sein als die Förderung durch das Baukindergeld.

Sie können die Förderung durch das Baukindergeld auch mit anderen Förderprogrammen kombinieren.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Einkommensteuerbescheide
  • Meldebestätigungen
  • Grundbuchauszug

Voraussetzungen

Sie können das Baukindergeld beantragen, wenn:

  • Sie (Mit-)Eigentümerin oder (Mit-)Eigentümer von selbstgenutztem Wohneigentum geworden sind,
  • selbst kindergeldberechtigt sind oder mit der kindergeldberechtigten Person in einem Haushalt leben,
  • in Ihrem Haushalt mindestens ein Kind lebt, das zum Zeitpunkt der Antragstellung jünger als 18 Jahre ist und für das eine Kindergeldberechtigung im Haushalt besteht,
  • Ihr zu versteuerndes Haushaltseinkommen pro Jahr nicht höher ist als EUR 90.000 (für das zweite und jedes weitere kindergeldberechtigte Kind erhöht sich die Höchstgrenze um weitere EUR 15.000). Dafür wird der Durchschnitt aus Ihrem zu versteuernden Einkommen und dem Einkommen Ihres Ehe- oder Lebenspartners des zweiten und dritten Jahres vor Antragseingang ermittelt.
  • die Baugenehmigung, der Baubeginn (bei nur anzeigepflichtigen Vorhaben) oder der notarielle Kaufvertrag frühestens auf den 01.01.2018 datiert sind
  • und die Kosten für den Eigentumserwerb ohne Erwerbsnebenkosten höher als die Förderung durch das Baukindergeld sind

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Verfahrensablauf

Das Baukindergeld können Sie nur online beantragen.

Wenn Sie eingezogen sind, gehen Sie bitte auf das KfW-Zuschussportal und folgen Sie den Anweisungen. Sie müssen dann Ihre Identität nachweisen. Entweder per Video-Identifizierung oder mit dem Postident-Verfahren der Deutschen Post Die Unterlagen können Sie dann direkt im KfW-Zuschussportal hochladen (technisch erst ab März 2019 möglich) Nach der Prüfung der Nachweise durch die KfW wird die erste Zuschussrate auf das Konto des Antragstellers überwiesen. Ihren Auszahlungstermin finden Sie auf der Auszahlungsbestätigung. Die weiteren Zuschussraten werden in den folgenden neun Jahren im selben Monat wie die Erstauszahlung überwiesen. Wenn Sie die geförderte Immobilie verkaufen, vermieten, oder verpachten, müssen Sie die KfW unverzüglich schriftlich oder per E-Mail informieren.

Bearbeitungsdauer

Dokumentenprüfung beginnt erst im März 2019.

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragstellung: frühestens ab und spätestens 3 Monate nach Einzug (maßgeblich: Meldebescheinigung)

Bei Einzug bis zum 18.08.2018:

  • Anträge können bis 31.12.2018 gestellt werden
  • Einreichen (Hochladen) der Dokumente: ab März 2019 möglich

sonst:

  • grundsätzlich 3 Monate nach Antragstellung
  • Antragstellung beim Erwerb einer bereits selbstgenutzten Wohneinheit (zum Beispiel Kauf der gemieteten Wohnung): 3 Monate nach Unterzeichnung des notariellen Kaufvertrags

Druckformulare / Merkblätter

Ansprechpunkt

Zuständige Stellen


Bundesministerium des Inneren, für Bau und Heimat (BMI)
Adresse: Alt-Moabit 110, 10557 Berlin, Stadt
Fahrplan
Telefon: 030 18681-0
Fax: 030 18681-2926
Adresse: Palmengartenstraße 5-9, 60325 Frankfurt am Main
Telefon: +49 69 7431-0
Fax: +49 69 7431-2944

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)