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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Haupt- und ehrenamtliche Wohnberatung


Das NIEDERSACHSENBÜRO Neues Wohnen im Alter unterstützt Landkreise, Städte, Gemeinden und private Interessenten darin, Angebote und Projekte zu entwickeln, die älteren Menschen ein längeres selbständiges, selbstbestimmtes und sozial eingebundenes Wohnen im Alter ermöglichen.

Die Wohnberatung vor Ort wird in Niedersachsen durch qualifizierte haupt- und ehrenamtliche Wohnberaterinnen und Wohnberater durchgeführt. In fast allen Landkreisen und kreisfreien Städten gibt es dazu Angebote.

Das NIEDERSACHSENBÜRO Neues Wohnen im Alter unterstützt und berät

  • beim Aufbau und der Weiterentwicklung von ehren- und hauptamtlichen Wohnberatungsangeboten sowie bei der Umsetzung barrierefreier Bauprojekte,
  • bei der Initiierung von neuen Wohnformen wie gemeinschaftlichen Wohnprojekten und neuen Wohnpflegeformen im Quartier und auf dem Dorf sowie verbindlichen Nachbarschaften,
  • bei der Förderung von Selbsthilfepotentialen und bürgerschaftlichem Engagement in der Wohnberatung und in den initiierten Projekten.

Welche Möglichkeiten bestehen, die Wohnung auch mit einfachen Mitteln altersgerecht umzugestalten und wer dabei unterstützen kann wird in der folgenden Broschüre beschrieben: „Wohnen im Alter - am liebsten zu Hause“ des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim NIEDERSACHSENBÜRO Neues Wohnen im Alter.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt sofort. Ggf. wird ein Telefontermin vereinbart.

Was sollte ich noch wissen?

Das NIEDERSACHSENBÜRO setzt sich seit 2008 niedersachsenweit für neue Wohnkonzepte zur Stärkung der Städte und Dörfer ein: Für einen möglichst langen Verbleib im gewohnten Wohnumfeld, auch bei Pflege- und Hilfebedürftigkeit. Nachbarschaften werden gestärkt, selbstbestimmte, gemeinschaftliche Wohnformen bilden die Basis für bürgerschaftliches Engagement, für Wohnungsbau und für Infrastrukturimpulse wie Arztpraxen und Dorftreffpunkte.

Neue Wohnkonzepte stärken Quartiere und Dörfer, indem sie die Potenziale des „Wir“ entfalten - auch bei altersbedingten Einschränkungen, bei Krankheit oder Behinderung.

Das Niedersachsenbüro informiert, berät und begleitet Projektinitiativen in Niedersachsen, aber auch Kommunen, die Wohnungswirtschaft und weitere Akteurinnen und Akteure:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)