Wohnsitz Ummeldung Statuswechsel
Haben Sie mehrere Wohnungen im Inland gemeldet und nutzen Sie zwischenzeitlich vorwiegend einen Nebenwohnsitz statt des bisher gemeldeten Hauptwohnsitzes, ist dies der zuständigen Stelle zu melden. Diese ändert den Status im Melderegister.
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass aller betroffenen Meldepflichtigen
Voraussetzungen
- Verlagerung des Lebensschwerpunktes an einen anderen Wohnsitz
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Verfahrensablauf
Die Meldung muss persönlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bearbeitungsdauer
Bearbeitungsdauer: 0 Tagsofortige Bearbeitung
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Druckformulare / Merkblätter
Die zuständige Stelle hält kostenfreie Meldescheine für Sie bereit. Viele Stellen bieten diese auch bereits als Download im Internet an. Die erforderlichen Angaben können Sie auch vor Ort in das automatisierte Verfahren eingeben lassen.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der sich der neue Hauptwohnsitz befindet.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Sögel - Fachbereich 40 - Bürger und Ordnung
Fahrplan
Montag bis Donnerstag 08:00 - 16:30 Uhr
Freitag 08:00 - 12:30 Uhr
Telefon: 05952/206542