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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung


Änderungen zum Rundfunkbeitrag, wie Umzug oder Namensänderung, teilen Sie bitte der zuständigen Stelle mit.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Änderungsformular

Voraussetzungen

  • Eintreten einer Änderung, insbesondere:
    • Adressänderung
    • Namensänderung
    • neue Kontoverbindung
    • andere Zahlungsweise

Kosten

Gebühr: gebührenfrei

Verfahrensablauf

Die Änderungen können Sie online oder schriftlich übermitteln.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung müssen Sie unverzüglich anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.

Zuständige Stellen


ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse: 50656 Köln, Stadt
Fahrplan
Telefon: +49 185 9995-0100
Bemerkung: (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Fax: +49 185 9995-0105
Bemerkung: (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)