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Ihr ausgewählter Ort: Sögel

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung


Als volljährige Personen müssen Sie für Ihre Wohnung einen Rundfunkbeitrag zahlen.

Wenn eine andere Person für Ihre Wohnung bereits einen Rundfunkbeitrag entrichtet, sind Sie von der Zahlung ausgenommen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • formloses Schreiben per Post oder
  • ausgefülltes Anmeldeformular im Internet

Voraussetzungen

  • Volljährige Bürgerin/Bürger

Kosten

Beitrag: 5,83 EUR
Vorkasse: nein
ermäßigter Rundfunkbeitrag (monatlich)

Beitrag: 17,50 EUR
Vorkasse: nein
Rundfunkbeitrag (monatlich)

Verfahrensablauf

Sie müssen Ihre Wohnung bei der zuständigen Stelle anmelden. Dazu reicht ein formloses Schreiben an die zuständige Stelle oder Sie nutzen die Online-Anmeldung im Internet.

Welche Fristen muss ich beachten?

Beginn der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht beginnt mit dem Ersten des Monats, in dem Sie erstmals eine Wohnung innehaben.

Das bedeutet:

  • dort wohnen,
  • oder dort gemeldet sind,
  • oder im Mietvertrag als Mieter genannt sind.

Ende der Beitragspflicht

Die Beitragspflicht endet zum Ende des Monats, in dem dies mitgeteilt wird. Voraussetzung ist, dass das Mietverhältnis zu dem Zeitpunkt beendet ist und die Bewohner ausgezogen sind.

Druckformulare / Merkblätter

Was sollte ich noch wissen?

Für Unternehmen, Institutionen und Selbständige gelten spezielle Regelungen.

Weitere Erläuterungen rund um den Rundfunkbeitrag finden Sie im Gemeinschaftsangebot der zuständigen Stelle.

Für eine leerstehende Wohnung besteht keine Beitragspflicht. Voraussetzung ist:

  • dass diese von niemandem bewohnt wird und
  • für die kein Mietvertrag besteht und
  • für die auch keine Person beim Einwohnermeldeamt gemeldet ist.

Weitere Informationen:

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradion Beitragsservice.

Zuständige Stellen


ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Adresse: 50656 Köln, Stadt
Fahrplan
Telefon: +49 185 9995-0100
Bemerkung: (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Fax: +49 185 9995-0105
Bemerkung: (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)