Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Abmeldung
Wenn die Rundfunkbeitragspflicht für Sie wegfällt, sollten Sie dies der zuständigen Stelle melden.
Beachten Sie auch die weiteren Leistungen zum Thema "Rundfunkbeitrag im privaten Bereich":
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Anmeldung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Befreiung
- Rundfunkbeitrag im privaten Bereich Ummeldung
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice.
Zuständige Stellen
ARD ZDF Deutschlandradio Beitragsservice
Fahrplan
Bemerkung: (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teurer)
Bemerkung: (6,5 Cent/Min. aus dem deutschen Festnetz, Mobilfunk teuer)
Voraussetzungen
- Die Rundfunkbeitragspflicht entfällt, wenn Sie:
- als Lebensgemeinschaft oder sonstiger Bewohner in einer Wohnung leben und bisher mehrfach Rundfunkgebühren gezahlt haben.
- in eine Wohnung einziehen, für die bereits Rundfunkbeiträge entrichtet werden.
- aus bestimmten sozialen oder gesundheitlichen Gründen Anspruch auf Befreiung haben/erlangen.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Nachweis, dass die Beitragspflicht entfallen ist
- Meldebescheinigung
- Sofern erforderlich:
- Beitragsnummer der Person, die bereits für die Wohnung zahlt
- Vollmacht bzw. Betreuungsvollmacht
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Beitragspflicht endet mit Ablauf des Monats, in dem das Innehaben der Wohnung durch den Beitragszahler endet. Jedoch nicht vor Ablauf des Monats, in dem dies mitgeteilt worden ist.
Was sollte ich noch wissen?
Rechtsgrundlage
Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBeitrStV)