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Reisepass Meldung wegen Wiederauffinden


Wird ein Reisepass nach einer Verlustmeldung wiedergefunden, so ist dies der zuständigen Stelle mitzuteilen und dieser der zuständigen Stelle vorzulegen.

  • wieder gefundener Reisepass

Es fallen keine Gebühren an.

Die Fundmeldung und Vorlage müssen unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern) erfolgen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)