Reisepass Ausstellung neu wegen Änderung von sonstigen Daten
Neben einer Änderung des Familiennamens muss bei Änderung folgender Daten ein neuer Reisepass ausgestellt werden:
- Vorname
- Geburtsdatum
- Geburtsort
Die Ausstellung eines neuen Reisepasses ist nur notwendig, wenn der Reisepass weiterhin genutzt wird.
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.
- aktuelles biometrietaugliches Lichtbild, im Passformat (45 x 35 mm) im Hochformat, Frontalaufnahme ohne Rand, ohne Kopfbedeckung und ohne Bedeckung der Augen
- bisheriger Reisepass
- amtlicher Nachweis über die Änderung
Gebühr: 37,50 EURVorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen unter 24 Jahren (32 Seiten)
Gebühr: 59,50 EURVorkasse: NeinReisepass unter 24 Jahren (48 Seiten - Vielreisende)
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: NeinReisepass für Antragsteller/-innen über 24 Jahre (32 Seiten)
Gebühr: 92,00 EURVorkasse: NeinReisepass über 24 Jahre (48 Seiten - Vielreisende)
Geltungsdauer: 6 JahreAntragsteller/-innen unter 24 Jahre
Geltungsdauer: 10 JahreAntragsteller/-innen ab einschließlich 24 Jahre
Bearbeitungsdauer: 4 Wochen
Der Reisepass kann nicht sofort nach der Antragstellung mitgenommen werden, da dieser in der Bundesdruckerei in Berlin hergestellt wird. Wird der Reisepass früher benötigt, kann ein Expresspass beantragt werden.
Niedersächsisches Minsterium für Inneres und Sport