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Kinderreisepass Verlängerung


Ab dem 1. Januar 2024 kann kein Kinderreisepass mehr beantragt werden. Auch Kinder unter 12 Jahren benötigen einen regulären Reisepass, wenn Reisen außerhalb der Europäischen Union geplant sind. Den früher erhältlichen Kinderreisepass gibt es ab 1. Januar 2024 nicht mehr. Davor ausgestellte Kinderreisepässe behalten bis zum Ablaufdatum ihre Gültigkeit.

Der Kinderreisepass kann bis zur Vollendung des zwölften Lebensjahres verlängert werden. Er ist in diesem Zusammenhang mit einem aktuellen Lichtbild zu versehen.

Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Gebühr: 6,00 EUR
Vorkasse: Nein

Die Änderung muss umgehend erfolgen.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hauptwohnsitz ist.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)