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Ihr ausgewählter Ort: Meppen (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Einen Hund anmelden


Jeder Hundehalter ist verpflichtet, seinen Hund anzumelden.

Die Meldepflicht ist im Einzelnen in der jeweiligen kommunalen Satzung geregelt. Diese sieht eine Anmeldepflicht regelmäßig vor,

  • wenn der Hund älter als drei oder vier Monate ist,
  • bei Neuerwerb eines Hundes oder Zuzug mit Hund,
  • bei Pflege oder Verwahrung eines Hundes über einen Zeitraum von mehr als zwei oder drei Monaten.

Zudem ist eine gesonderte Eintragung im Hunderegister notwendig, welche nicht von der zuständigen Stelle durchgeführt wird.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Allgemeine Informationen


In der Stadt Meppen besteht eine Anmeldepflicht, wenn der Hund älter als drei Monate ist oder mehr als zwei Monate gepflegt oder verwahrt wird. Jeder, der einen Hund oder mehrere Hunde in seinem Haushalt oder Betrieb hält, ist steuerpflichtig.



An wen muss ich mich wenden?

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen


Die An- und Abmeldung kann auch direkt im Bürgeramt der Stadt Meppen, Erdgeschoss, Zimmer 11, des Stadthauses erfolgen.

Zuständige Stellen


Hunderegister Niedersachsen
Adresse: Nadorster Str. 228, 26123 Oldenburg (Oldenburg)
Fahrplan
Telefon: 0441 39010400
Fax: 0441 39010401
Öffnungszeiten:

Montags bis Freitags von 8 bis 18 Uhr

Adresse: Markt 43, 49716 Meppen
Telefon: 05931 153-0
Fax: 05931 153

Druckformulare / Merkblätter

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen


Soweit der Hund unmittelbar aus einem anerkannten Tierheim stammt, ist der Anmeldung eine vollständige Kopie des Tierabgabevertrages beizufügen.

Steuerermäßigungen und -befreiungen müssen beantragt werden.

Die Hundesteueranmeldung kann online erfolgen. Klicken Sie hier.

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: 13,50 - 23,50 EUR
Vorkasse: nein

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Was sollte ich noch wissen?

Nach der Anmeldung des Hundes werden Hundesteuermarken ausgegeben. Die Hundesteuermarke muss mitgeführt und auf Verlangen vorgezeigt werden.

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Abmeldung".

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Die Hundesteuer ist halbjährlich am 15.02. und 15.08. jeden Jahres fällig. Eine einmal jährliche Festsetzung zum 01.07. jeden Jahres kann beantragt werden.

Hundesteuer pro Jahr in Euro:

  • für den ersten Hund 51,00 €
  • für den zweiten Hund 75,00 €
  • für jeden weiteren Hund 93,00 €

Für gefährliche Hunde:

  • erster gefährlicher Hund 309,00 €
  • zweiter gefährlicher Hund 462,00 €

Ergänzung zu den Steuersätzen der gefährlichen Hunde:

Zu den gefährlichen Hunden zählen neben American Staffordshire-Terrier, Staffordshire-Terrier, Bullterrier und Pitbull-Terrier, auch deren Kreuzungen untereinander oder mit anderen Hunden sowie Hunde, die durch aggressives Verhalten und erhöhte Kampfbereitschaft, Angriffslust und Schärfe aufgefallen sind.

Rechtsgrundlage

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Hundesteuersatzung der Stadt Meppen in der zur Zeit gültigen Fassung

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)