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Ihr ausgewählter Ort: Meppen (497...)

Hundehaltung Abmeldung


Die Haltung eines Hundes ist abzumelden bei

  • Aufgabe der Hundehaltung
  • Abgabe des Hundes
  • Tod des Hundes
  • Verlust des Hundes
  • Wegzug des Hundehalters

Die Abmeldung sowie die Rückgabe der Hundesteuermarke erfolgt bei der zuständigen Stelle.

Gleichzeitig ist eine Abmeldung beim zentralen Hunderegister notwendig.
 

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der der Hund gemeldet ist.

  • ausgefülltes Abmeldeformular

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen


Es kann auch ein Online-Antrag gestellt werden. Klicken Sie hier.

Es fallen keine Gebühren an.

Die Abmeldung muss unmittelbar mit Ende der Hundehaltung erfolgen.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen


Hundesteuersatzung der Stadt Meppen in der zur Zeit gültigen Fassung

Bitte beachten Sie auch die Leistung zur "Hundehaltung Anmeldung".

Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Zuständige Stellen


Zentrale Finanzwirtschaft
Adresse: Markt 43, 49716 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 153-0
Fax: 05931 153

Ansprechpartner

Herr Rudolf Haking
Adresse: Markt 43, 49716 Meppen
Telefon: 05931 153-185
Fax: 05931 1535-5185
Raum:
Zimmer 302 // 3. OG
Zuständig für:
Frau Gabriele Herbst
Adresse: Markt 43, 49716 Meppen
Telefon: 05931 153-186
Fax: 05931 1535-5186
Raum:
Zimmer 303 // 3. OG
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)