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Baugenehmigung Einsicht gewähren für Nachbarn


Eine Baumaßnahme kann sich auf die Nachbargrundstücke des Baugrundstückes auswirken. Deshalb enthält die Bauordnung zahlreiche Vorschriften, die dem Schutz der Nachbarn dienen.
Hierzu zählen z. B. Grenzabstände für Gebäude und Nebengebäude. Daneben gibt es Regelungen, die den Nachbarn eine besondere Rechtsposition im Baugenehmigungsverfahren geben.

So können Nachbarn, die Bauvorlagen, die deren Belange berühren bei der zuständigen Stelle einsehen.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Die Zuständigkeit liegt bei der Bauordnung der Stadt.

Es werden keine Unterlagen benötigt.

Es fallen keine Gebühren an.

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Für die Bearbeitung der Widersprüche können Gebühren anfallen. 

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Widersprüche sind innerhalb eines Monats nach Bekanntwerden zu erheben.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

In der Broschüre "Tipps für Nachbarn", herausgegeben vom niedersächsischen Justizministerium, erhalten Sie ausführliche Informationen zu Regelungen in Bezug auf den Grenzabstand zum Nachbargrundstück.

Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz

Zuständige Stellen


Bauverwaltung
Adresse: Kirchstraße 2, 49716 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 153-0
Fax: 05931 1535-253
Öffnungszeiten:
Montag-Mittwoch 8:00 - 16:00 Uhr Donnerstag 8:00 - 17:30 Uhr Bürger- und Standesamt bis 19:00 Uhr Freitag 8:00 - 12:30 Uhr
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)