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Kirchenaustritt Erklärung


Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: Nein
Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen


Stadt Meppen
Adresse: Markt 43, 49716 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 153
Fax: 05931 153-5253
Öffnungszeiten:
Mo. bis Mi.: 8.00 Uhr bis 16.00 Uhr Donnerstag: 8.00 Uhr bis 18:00 Uhr Freitag: 8.00 Uhr bis 12.30 Uhr Standesamt Meppen Montag von 8:00 bis 16:00 Uhr Dienstag und Mittwoch von 8:00 bis 12:30 Uhr (nachmittags nur nach Vereinbarung) Donnerstag von 8:00 bis 18:00 Uhr Freitag von 8:00 bis 12:30 Uhr Fachbereich Arbeit und Soziales Montag von 08:00 bis 12:30 Uhr Donnerstag von 08:00 bis 12:30 Uhr und 14:30 bis 18:00 Uhr und nach Vereinbarung

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)