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Ihr ausgewählter Ort: Meppen (497...)

Baugenehmigung Erteilung


Die Baugenehmigung wird schriftlich erteilt, wenn dem Bauvorhaben keine öffentlich rechtlichen Vorschriften entgegen stehen.

Unter Umständen ist eine Befreiung von der Baugenehmigungspflicht möglich.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Allgemeine Informationen

Baumaßnahmen sind neben der Errichtung auch die Änderung, der Abbruch, die Beseitigung, die Nutzungsänderung und die Instandhaltung von baulichen Anlagen oder von Teilen baulicher Anlagen. Alle Baumaßnahmen bedürfen grundsätzlich der Genehmigung.

Das Baugenehmigungsverfahren

1. Der Bauantrag wird in schriftlicher Form und in der Regel in zweifacher Ausfertigung beim Fachbereich Bauordnung der Stadt Meppen eingereicht.

2. Nach Eingang der Unterlagen prüft das Bauordnungsamt den Bauantrag auf Vollständigkeit und Richtigkeit und erteilt dem Bauherrn eine Eingangsbestätigung, mit der in der Regel auch bereits noch fehlende Unterlagen nachgefordert werden.

3. Bei der anschließenden Bearbeitung des Bauantrags werden - soweit für die Beurteilung der Zulässigkeit des Vorhabens nötig ist - weitere Fachbehörden und Dienststellen beteiligt. Die von den beteiligten Stellen abgegebenen Stellungnahmen, Gutachten usw. fließen mit in die Beurteilung ein.



Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Die Antragsunterlagen sind bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt des Bauortes einzureichen, welche im Rahmen des Antragsverfahrens eine Stellungnahme zum Bauvorhaben abgibt und diese an die zuständige Stelle weiterleitet.

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

Freitags 8-12:30

Mit dem Bauantrag müssen alle für die Beurteilung und Bearbeitung erforderlichen Bauvorlagen eingereicht werden. Diese müssen von einer Entwurfsverfasserin oder einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, die bauvorlageberechtigt sind. Der Bauantrag muss von der Bauherrin/dem Bauherrn und der Entwurfsverfasserin/dem Entwurfsverfasser unterschrieben sein.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Folgende Unterlagen müssen laut Bauvorlagenverordnung (BauVorlVO) beigefügt werden:

  • Amtlicher Lageplan im Maßstab 1:500
  • Bauzeichnungen im Maßstab 1:100
  • Baubeschreibung und für gewerbliche Anlagen eine Betriebsbeschreibung
  • Sonstige Unterlagen:
    • nachprüfbare Berechnungen der bebauten Fläche, der Geschoss- bzw. Grundflächenzahl, der Rohbau- und Herstellungskosten, des umbauten Raumes
    • ein Freiflächengestaltungsplan, (z.B. Lage der Pkw-Stellflächen und eventuell erforderliche Kleinkinderspielflächen)
    • sofern im Bebauungsplan Aussagen dazu gemacht werden, sind zu erhaltende Bäume oder Pflanzflächen lagegetreu darzustellen bzw. die erforderlich Neuanpflanzungen lage- oder flächenmäßig nachzuweisen
    • bautechnische Nachweise wie der Standsicherheit (Statik), des Wärme- und Schallschutzes.

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Es fallen Gebühren nach der Verordnung über die Gebühren und Auslagen für Amtshandlungen der Bauaufsicht (BauGO) an. Diese richten sich nach dem jeweiligen Bauanliegen.

Falls erst zu einem späteren Zeitpunkt gebaut wird, muss eine Verlängerung der Baugenehmigung vor Fristablauf schriftlich beantragt werden. Das gilt auch, wenn die Bauarbeiten länger als drei Jahre unterbrochen worden sind.

Geltungsdauer: 3 Jahre
ab dem Tag der Erteilung

Für den Abbruch oder die Beseitigung eines Hochhauses oder eines nicht im Anhang genannten Teils einer baulichen Anlage ist eine Abbruchanzeige nach § 60 Abs. 3 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) erforderlich. Für die in § 62 NBauO genannten baulichen Anlagen ist unter den dort genannten Voraussetzungen eine Mitteilung über eine genehmigungsfreie Baumaßnahme nach § 62 NBauO einzureichen. Im Einzelfall berät die zuständige Stelle.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stellen


Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften
Adresse: Kirchstraße 2, 49716 Meppen
Fahrplan
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)