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Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren


Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen

Allgemeine Informationen

Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.

Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

Bauordnung



Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.

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Zuständig ist die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen

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Fachbereich Bauordnung Sprechzeiten:

Dienstags 8-12:30; 14:30-16 Uhr

Donnerstags 8-12:30; 14:30-18 Uhr

Freitags 8-12:30

  • ausgefülltes amtliches Antragsformular

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

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Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

Zuständige Stellen


Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften
Adresse: Kirchstraße 2, 49716 Meppen
Fahrplan
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)