Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen
Für einige Baumaßnahmen ist ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren nach § 63 Niedersächsische Bauordnung (NBauO) durchzuführen, für Sonderbauten ist ein (reguläres) Baugenehmigungsverfahren nach § 64 NBauO durchzuführen. Der entsprechende Bauantrag ist schriftlich zu stellen.
Weitere Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der großen selbständigen Stadt und der Gemeinde mit bauaufsichtlichen Befugnissen.
Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Meppen
Zuständig ist die Bauaufsicht/Bauordnung der Stadt Meppen
Zuständige Stellen
Hochbau, Gebäudewirtschaft, Liegenschaften
Ansprechpartner
- Meppen:
- Abbruch Anzeige
- Außenwerbung: Genehmigung
- Bauaufsicht
- Baugenehmigung Erteilung
- Baugenehmigung Erteilung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren
- Bauvoranfrage und Bauvorbescheid
- Genehmigungsfreie Baumaßnahmen Mitteilung
- Kulturdenkmal: Forschung/Grabung - Genehmigung
- Kulturdenkmal: Veränderung/Abbruch - Genehmigung
- Nutzungsänderung von Gebäuden Genehmigung
- Zuschuss für Aufwendungen an einem Denkmal beantragen
Druckformulare / Merkblätter
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- ausgefülltes amtliches Antragsformular
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.