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Schulausflüge, Klassenfahrten und vergleichbare Fahrten von Kindertageseinrichtungen: Erstattung - von Kosten nach SGB II


Für Schulausflüge oder mehrtägige Klassenfahrten kommt in der Regel auf Sie als Eltern eine Kostenbeteiligung zu. Bei der zuständigen Stelle können Sie daher eine einmalige Leistung beantragen. Voraussetzung hierfür ist, dass Sie hilfebedürftig im Sinne des Sozialgesetzbuches Zweites Buch (SGB II) – Grundsicherung für Arbeitsuchende – sind. Eine Unterstützungsleistung kommt ggf. auch dann in Betracht, wenn Sie die nötigen Kosten nicht vollständig aus Ihren eigenen Mitteln aufbringen können.

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Es fallen keine Gebühren an.

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

27.06.2011

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stellen


Arbeit, Soziales und Gesundheit
Adresse: Markt 43, 49716 Meppen
Fahrplan
Gebäudezugänge
rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Herr E. Cremering
Telefon: 05931 153-233
Fax: 05931 1535-5233
Raum:
Zimmer 24 // UG
Zuständig für:
Herr A. Pothen
Telefon: 05931 153-104
Fax: 05931 1535-104
Raum:
Zimmer 23 // EG
Zuständig für:
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)