Obdachlosenhilfe
Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.
An wen muss ich mich wenden?
Auskünfte erhalten Sie über das zuständige Jobcenter des Landkreises oder der kreisfreien Stadt bzw. beim örtlich zuständigen Sozialhilfeträger.
Zuständige Stellen
Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr
Die Vorsprache ist grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich.
Ansprechpartner
- Dörpen (Samtgemeinde):
- Emsbüren (Einheitsgemeinde):
- Emsland (Landkreis):
- Freren (Samtgemeinde):
- Geeste (Einheitsgemeinde):
- Haren (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Haselünne (Einheitsgemeinde):
- Herzlake (Samtgemeinde):
- Lathen (Samtgemeinde):
- Lengerich (Samtgemeinde):
- Meppen (Einheitsgemeinde):
- Nordhümmling (Samtgemeinde):
- Papenburg (Einheitsgemeinde):
- Rhede (Ems) (Einheitsgemeinde):
- Salzbergen (Einheitsgemeinde):
- Sögel (Samtgemeinde):
- Spelle (Samtgemeinde):
- Twist (Einheitsgemeinde):
- Werlte (Samtgemeinde):
Druckformulare / Merkblätter
Beratungsstellen Obdachlosenhilfe
Download
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Personalausweis oder Reisepass
- Meldebescheinigung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen keine Fristen beachtet werden.
Was sollte ich noch wissen?
Sie haben eine allgemeine übergeordnete Frage oder der örtliche Ansprechpartner konnte Ihr Anliegen nicht bearbeiten? Dann können Sie sich an den Einheitlichen Ansprechpartner des Landes Niedersachsen wenden:



