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Ihr ausgewählter Ort: Nordhümmling

Kirchenaustritt Erklärung


Der Austritt aus einer Kirche, Religionsgemeinschaft oder Weltanschauungsgemeinschaft ist bei der zuständigen Stelle zu erklären.

Die Austrittserklärung muss persönlich abgegeben werden.

Die melderechtliche Änderung der Religionszugehörigkeit wird von der zuständigen Stelle elektronisch an die Finanzverwaltung übermittelt. Von dem Kirchenaustritt erfährt die Arbeitgeberin/der Arbeitgeber automatisch durch Abruf der elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM), die beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) gespeichert sind.

Eine Vorsprache beim Finanzamt ist daher nicht mehr erforderlich, die Arbeitnehmerin/der Arbeitnehmer muss die Arbeitgeberin oder den Arbeitgeber entsprechend unterrichten.

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in der Sie Ihren Wohnsitz bzw. gewöhnlichen Aufenthalt haben.

  • vollendetes 14. Lebensjahr
  • Personen, die das 14. Lebensjahr noch nicht vollendet haben:
    • Die gesetzlich vertretende Person, der die Sorge für die Person zusteht (Eltern, ggfs. ein Elternteil), kann den Kirchenaustritt erklären.
  • Kindern, die das 12. Lebensjahr vollendet haben
    • Der Austritt kann nicht gegen ihren Willen erklärt werden.
  • Personalausweis oder Reisepass
  • soweit vorhanden: Taufbescheinigung

Gebühr: 30,00 EUR
Vorkasse: Nein
Kirchenaustritt

Der Kirchenaustritt wird am Tag der Erklärung wirksam. Die Kirchensteuerpflicht endet allerdings erst mit Ablauf des Kalendermonats, in dem die Erklärung wirksam geworden ist.

Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport

Zuständige Stellen


Samtgemeinde Nordhümmling - Standesamt
Adresse: Poststraße 13, 26897 Esterwegen
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Fahrplan
Adresse: Hauptstraße 87, 26903 Surwold
Bemerkung: Rathaus Surwold
Fahrplan
Telefon: 05955 200-47
Bemerkung: Standesamt Esterwegen
Telefon: 04965 9131-11
Bemerkung: Standesamt Surwold
Fax: 05955 200-20
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Fax: 04965 9131-99
Bemerkung: Rathaus Surwold
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze:
Parkplatz: „Haupteingang Rathaus“, Anzahl: 20, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „Haupteingang Rathaus“, Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)