Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Nordhümmling

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Standplatzgenehmigung


Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.

Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.

Zuständige Stellen


Samtgemeinde Nordhümmling
Adresse: Poststraße 13, 26897 Esterwegen
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Fahrplan
Adresse: Hauptstraße 87, 26903 Surwold
Bemerkung: Rathaus Surwold
Fahrplan
Telefon: 05955 200-0
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Telefon: 04965 9131-0
Bemerkung: Rathaus Surwold
Fax: 05955 200-20
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Fax: 04965 9131-99
Bemerkung: Rathaus Surwold
Öffnungszeiten:

Montag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Dienstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 16:00 Uhr

Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr

Donnerstag 08:30 - 12:00 Uhr, 14:00 - 18:00 Uhr

Freitag 08:00 - 12:00 Uhr

Parkplätze:
Parkplatz: „Haupteingang Rathaus“, Anzahl: 20, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „Haupteingang Rathaus“, Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
  • Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
  • ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird

Welche Gebühren fallen an?

Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Marktsatzung der Gemeinde

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)