Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Nordhümmling

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Freiwilliges Ökologisches Jahr


Das Freiwillige Ökologische Jahr (FÖJ) ist ein ökologisches Bildungsjahr, das jungen Menschen die Chance gibt, ein Jahr lang im Umwelt- und Naturschutz mitzuarbeiten und sich zu orientieren. Dafür stellt das Land Niedersachsen in diesem Jahr 258 Plätze zur Verfügung, die sich auf rund 200 anerkannte Einsatzstellen zwischen Harz und Nordsee verteilen.

Ein FÖJ zu machen, bedeutet

  • Sinnvolles Engagement im Umwelt- und Naturschutz
  • in fünf Seminaren wichtiges Know-how erwerben und Dich mit anderen Freiwilligen austauschen
  • in „grüne“ Berufe reinschnuppern,
  • eigene Vorstellungen überprüfen und eigene Ideen entwickeln.

Die konkreten Aufgaben

  • richten sich nach den jeweiligen Gegebenheiten Deiner Einsatzstelle.

Das FÖJ in Niedersachsen

  • beginnt am 1. September, beim FÖJ an Ganztagsschulen schon am 1. August und
  • will das freiwillige Engagement junger Menschen fördern.

Die Teilnehmenden erhalten:

  • bei zahlreichen Einsatzstellen freie Unterkunft und/oder Verpflegung,
  • ein Taschengeld. Die Höhe des Taschengeldes hängt davon ab, ob die Einsatzstelle eine Unterkunft und/oder Verpflegung stellt (155,00 Euro, 180,00 Euro oder 190,00 Euro Taschengeld) oder nur das Taschengeld zahlt (235,00 Euro Taschengeld),
  • Absicherung in der Sozialversicherung (Kranken-, Renten-, Pflege-, Arbeitslosen- und Unfallversicherung),
  • kostenlose Teilnahme an den FÖJ-Seminaren,
  • notwendige Arbeitskleidung und Arbeitsgeräte werden durch die Einsatzstelle gestellt,
  • eine Wochenarbeitszeit von 38,5 Stunden,
  • 26 Arbeitstage Urlaub im Jahr.

Und außerdem sonstige Sozialleistungen:

  • Fahrpreisermäßigung auf Zeitfahrkarten im Nahverkehr (genau wie bei Auszubildenden),
  • Waisenrente wird weiter gewährt,
  • Anerkennung durch die ZVS: Studienplatzzusagen vor oder während des FÖJ bleiben erhalten.

Für die Eltern:

  • Gewährung von Kindergeld, wenn die Gesamteinkünfte des Kindes im jeweiligen Kalenderjahr den geltenden Freibetrag nicht übersteigen,
  • Kinderfreibetrag bei der Einkommensteuer.

Die Teilnehmenden bringen ein:

  • Offenheit gegenüber den Belangen des Umwelt- und Naturschutzes bzw. der entwicklungspolitischen Arbeit,
  • Bereitschaft zur Zusammenarbeit im Team und
  • am Ende des FÖJ einen Bericht über die in dem Jahr gemachten Erfahrungen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Voraussetzungen

Das FÖJ richtet sich an alle, die mindestens neun Jahre eine allgemeinbildende Schule besucht haben (§ 66 Niedersächsisches Schulgesetz [NSchG]) und das 27. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Die Pflicht zum Besuch einer Berufsbildenden Schule ruht für die Dauer des FÖJ (§§ 67 und 70 NSchG). Dies vorausgesetzt kann man beim FÖJ für zwölf Monate bei einer Einsatzstelle aktiv sein.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Druckformulare / Merkblätter

Die Anträge können Sie formlos direkt bei der zuständigen Stelle stellen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum FÖJ in Niedersachsen finden Sie auf den Internetseiten der Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA) und im Portal "Freiwilligenserver.de" des Niedersächsischen Ministeriums für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim jeweiligen Träger. Der Träger des Freiwilligen Ökologischen Jahres (FÖJ) im Geschäftsbereich des Niedersächsischen Ministeriums für Umwelt, Energie und Klimaschutz ist die Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA).

Zuständige Stellen


Alfred Toepfer Akademie für Naturschutz (NNA)
Adresse: Am Flugplatz 16, 31137 Hildesheim
Fahrplan
Telefon: +49 5121 509-763
Fax: +49 5121 509-787

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)