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Ihr ausgewählter Ort: Nordhümmling

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Überlassung eines Fahrzeuges: Bescheinigung


Seit dem 1. Januar 2007 haben Letzthalter/-innen von Personenkraftwagen und leichten Nutzfahrzeugen (d. h. Fahrzeuge zur Güterbeförderung bis 3,5 Tonnen) die Möglichkeit, die Altautos, die sie entsorgen wollen, kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben. Diese sind zur Rücknahme der Altfahrzeuge verpflichtet und haben dazu selbst oder durch beauftragte Dritte ein flächendeckendes Rücknahmesystem einzurichten. Von der kostenlosen Rücknahme ausgenommen sind Altfahrzeuge, bei denen wesentliche Bauteile oder Komponenten oder elektronische Steuergeräte entnommen wurden und die nicht mindestens 1 Monat vor der endgültigen Außerbetriebsetzung in der Europäischen Union zugelassen waren.

Wenn Sie als Fahrzeughalterin oder Fahrzeughalter Ihr ausgedientes Fahrzeug endgültig aus dem Verkehr ziehen lassen möchen, überlassen Sie es zur Entsorgung einer der zuständigen Stellen. Dort erhalten Sie einen Verwertungsnachweis, der zur Abmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle vorzulegen ist.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt bei einer anerkannten Annahme- oder Rücknahmestelle oder einem anerkannten Demontagebetrieb. Weiterhin können Sie Ihr Altauto kostenlos an den Hersteller oder Importeur zurückzugeben.

Adressen von Betrieben in Ihrer Nähe erhalten Sie zum Beispiel bei der Kfz-Innung, bei den Automobilclubs und bei den zuständigen Stellen, sowie im Internet auf den Seiten der Hersteller oder bei der Gemeinsamen Stelle Altfahrzeuge (GESA).

Zuständige Stellen


Gemeinsame Stelle Altfahrzeuge (GESA)

Welche Unterlagen werden benötigt?

Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)