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Ihr ausgewählter Ort: Nordhümmling

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Obdachlosenhilfe


Die wesentliche Aufgabe der Obdachlosenhilfe ist es, Menschen in besonders schwierigen sozialen Situationen, in finanziellen Notlagen oder in Wohnungsfragen zu helfen. Es werden umfassende Beratungen, persönliche Betreuung, finanzielle Unterstützung und Hilfen in sozialen Einrichtungen gewährt.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt, in dem/der Sie Ihren Wohnsitz haben.

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Fachbereich Soziales
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Fahrplan
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Fahrplan
Telefon: 05931 44-0
Fax: 05931 44-3621
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Ansprechpartner

Andrea Dankelmann
Telefon: 05931 44-4266
Raum:
F 266
Zuständig für:
Adresse: Poststraße 13, 26897 Esterwegen
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Adresse: Hauptstraße 87, 26903 Surwold
Bemerkung: Rathaus Surwold
Telefon: 05955 200-0
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Telefon: 04965 9131-0
Bemerkung: Rathaus Surwold
Fax: 05955 200-20
Bemerkung: Rathaus Esterwegen
Fax: 04965 9131-99
Bemerkung: Rathaus Surwold
Parkplätze:
Parkplatz: „Haupteingang Rathaus“, Anzahl: 20, Gebühren: nein
Behindertenparkplatz: „Haupteingang Rathaus“, Anzahl: 2, Gebühren: nein
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Druckformulare / Merkblätter

  • Beratungsstellen Obdachlosenhilfe

    Download

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personalausweis oder Reisepass
  • Meldebescheinigung

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Gebühren an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es müssen keine Fristen beachtet werden.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)