Bitte geben Sie einen Suchbegriff an.
WICHTIG: Wählen Sie einen Ort aus.Um Antragsformulare, ortsspezifische Informationen und Kontakte zu erhalten, wählen Sie einen Ort oder eine PLZ aus.
Bitte geben Sie ein Gebiet an.

Ihr ausgewählter Ort: Lingen (Ems) (497...)

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Zulassungsbescheinigung Teil I Änderung


Bei einer Adressänderung innerhalb des Zulassungsbezirks erhalten Sie eine neue Zulassungsbescheinigung Teil I.

An wen muss ich mich wenden?

Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, bei der kreisfreien Stadt und bei der mit dieser Aufgabe betrauten Gemeinde, Samtgemeinde und Stadt.

Dabei ist der Hauptwohnsitz entsprechend dem Personalausweis entscheidend. Bei juristischen Personen ist dies der Sitz der Hauptniederlassung oder der Sitz der Zweigniederlassung.

Zuständige Stellen

Stadtverwaltung

Stadtverwaltung Lingen (Ems) - Bürgerbüro
Adresse: Elisabethstaße 14-16 , 49808 Lingen (Ems)
Fahrplan
Adresse: Neue Straße 5 , 49808 Lingen (Ems)
Fahrplan
Telefon: 0591 9144-333
Fax: 0591 9144-338
Öffnungszeiten:

Mo. bis Mi. 9.00 - 16.00 Uhr

Do. 9.00 - 17.00 Uhr

Fr. 9.00 - 12.30 Uhr

Sa. 9.00 - 12.00 Uhr

Parkplätze:
Parkplatz: „Parkhaus am Rathaus“, Anzahl: 156, Gebühren: ja
Behindertenparkplatz: „Parkhaus am Rathaus“, Anzahl: 2, Gebühren: ja
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht
Postanschrift: Postfach 16 80 , 49786 Lingen (Ems)
Adresse: Am Wall-Süd 21 , 49808 Lingen (Ems)
Telefon: 0591 84-0
Adresse: Ordeniederung 1 , 49716 Meppen
Postanschrift: Postfach 15 62 , 49705 Meppen
Telefon: 05931 44-0
Verkehrsanbindung:
Haltestelle Haltestelle Kreishaus
Bus: 993
Gebäudezugänge
Aufzug vorhanden, rollstuhlgerecht

Voraussetzungen

  • bereits erfolgte Wohnsitz Anmeldung bzw. Wohnsitz Ummeldung

Spezielle Hinweise für - Landkreis Emsland

Druckformulare / Merkblätter

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktueller Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung – nicht älter als 3 Monate
  • Zulassungsbescheinigung Teil I
  • SEPA-Lastschriftmandat zum Einzug der Kraftfahrzeugsteuer
    • Dieses muss bei Zulassung, auch durch Dritte, schriftlich im Original von der Halterin/vom Halter unterschrieben vorgelegt werden. Bei ggf. abweichender Kontoinhaberin/abweichendem Kontoinhaber muss dieses Mandat im Original von der Halterin/vom Halter und von der Kontoinhaberin/vom Kontoinhaber unterschrieben werden. Die angegebene Bankverbindung ist nachzuweisen.
    • Alternativ:
      • eine Bescheinigung, wonach das Hauptzollamt auf die Einzugsermächtigung verzichtet oder
      • der Nachweis der Steuerbefreiung

bei Erledigung durch Dritte zusätzlich:

  • formlose, schriftliche Vollmacht der antragstellenden Person und Personalausweis derjenigen Person, für die das Fahrzeug zugelassen werden soll

bei Firmen zusätzlich:

  • Auszug aus dem Gewerberegister bzw. Handelsregister
  • die Ausweispapiere der verantwortlichen, unterschriftsberechtigten Person (Geschäftsführerin/Geschäftsführer, Prokuristin/Prokurist) sowie deren Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.

Verfahrensablauf

Die Änderung muss von der Halterin/vom Halter des Fahrzeugs oder durch eine bevollmächtigte Person gemeldet werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Änderung muss schnellstmöglich erfolgen.

Was sollte ich noch wissen?

Die zuständige Stelle gibt die Änderungsmeldung automatisch an das Hauptzollamt weiter.

Spezielle Hinweise für - Einheitsgemeinde Lingen (Ems)

Adressänderungen auf der Zulassungsbescheinigung Teil I können auch im Bürgerbüro der Stadt Lingen (Ems) vorgenommen werden. Persönliche Änderungen werden von der Zulassungsstelle des Landkreises Emsland eingetragen.

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)