Hilfe in sonstigen Lebenslagen Bewilligung
Sie kommen Hilfesuchenden in Situationen wie Krankheit, Behinderung oder bei besonderen sozialen Schwierigkeiten zu Gute. Diese Hilfen erhalten auch Personen, die für ihren Lebensunterhalt noch selbst sorgen können, aber wegen einer besonderen Bedarfssituation auf die Hilfe der Allgemeinheit angewiesen sind. Entscheidend ist dann, ob ihnen die Aufbringung der Mittel aus Einkommen und Vermögen zuzumuten ist.
- Hilfe zur Gesundheit
- Hilfe zur Pflege
- Hilfe zur Überwindung besonderer sozialer Schwierigkeiten
- Hilfe in anderen Lebenslagen
Rechtsgrundlage
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Kosten
Gebühr: gebührenfrei
Welche Fristen muss ich beachten?
Die Hilfen setzen grundsätzlich taggenau mit dem Zeitpunkt des Bekanntwerdens beim Sozialhilfeträger ein, dass die Voraussetzungen für die Leistungen vorliegen. Im Übrigen wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsbehelf
Gegen die Bescheide der zuständigen Träger der Sozialhilfe kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Nach Abschluss des Widerspruchverfahrens durch einen Widerspruchbescheid kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Klage vor dem Sozialgericht erhoben werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis und der kreisfreien Stadt.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich
Fahrplan
Samtgemeindeverwaltung
Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr
Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Bürgerbüro/Postagentur
Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr
Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Sa: 08.30-10.30 Uhr