Standplatzgenehmigung
Als Gewerbetreibender wird für die Teilnahme an Märkten eine Standplatzgenehmigung benötigt.
Die Bewerbung für einen Tagesstandplatz kann in mündlicher oder schriftlicher Form eingereicht werden. Für einen Jahres- oder Saisonstandplatz muss ein schriftlicher Antrag gestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich
Samtgemeindeverwaltung
Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr
Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Bürgerbüro/Postagentur
Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr
Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Sa: 08.30-10.30 Uhr
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
Bank: Volksbank Langen-Gersten
BIC: GENODEF1LAG
IBAN: DE21280699300000625400
Druckformulare / Merkblätter
Antrag auf Marktfestsetzung gemäß § 69 GewO
Download als PDFDownload als PDF2Bewerbung für einen Standplatz auf dem Wochenmarkt
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Welche Unterlagen werden benötigt?
- Reisegewerbekarte, sofern der Markt nicht nach der Gewerbeordnung festgesetzt ist
- Angestellten-Reisegewerbekarte oder nach neuem Recht eine Zweitschrift oder beglaubigte Kopie der Reisegewerbekarte des Gewerbetreibenden
- ggf. eine Sondernutzungserlaubnis, wenn der öffentliche Straßenraum genutzt wird
Welche Gebühren fallen an?
Die Höhe der Gebühren ist in der Regel von der Größe des Standplatzes abhängig.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Rechtsgrundlage
Marktsatzung der Gemeinde