Ferienangebote
Schulferien sind schön, aber im Sommer auch ganz schön lang. Wem die große Langeweile droht, der sollte auf den Internetseiten der zuständigen Stelle nach Stichworten wie "Ferienangebote", "Angebote für Kinder", "Freizeitangebote", "Ferienpass" usw. suchen.
Die meisten Kommunen bieten gerade in den Sommerferien ein umfangreiches buntes Programm.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt beim Landkreis, der kreisfreien Stadt, der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich
Samtgemeindeverwaltung
Mo-Fr: 08.00-12.00 Uhr
Mo-Mi: 14.00-16.00 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Bürgerbüro/Postagentur
Mo-Fr: 08.00-12.30 Uhr
Mo-Mi, Fr: 14.00-16.30 Uhr
Do: 14.00-18.00 Uhr
Sa: 08.30-10.30 Uhr
Empfänger: Samtgemeinde Lengerich
Bank: Volksbank Langen-Gersten
BIC: GENODEF1LAG
IBAN: DE21280699300000625400
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden keine Unterlagen benötigt.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.