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Ihr ausgewählter Ort: Lengerich

Welcher Ort ist einzugeben?

Die Ortsangabe dient dazu, die zuständige Stelle für die gewählte Verwaltungsleistung zu ermitteln. In den meisten Fällen können Sie Ihren Wohnort angeben, um die zuständige Stelle zu finden. Es gibt aber auch Fälle, in denen ein anderer Ort angegeben werden muss. Hier sind einige Beispiele:

GeburtsurkundeSie möchten heiraten und benötigen eine Geburtsurkunde. Ihr Wohnort ist Hannover, geboren sind Sie aber in Celle. Sie müssen deshalb Ihren Geburtsort, also Celle angeben.

GewerbeanmeldungSie möchten ein Gewerbe in Braunschweig anmelden. Ihr Wohnort ist Hannover. Sie müssen deshalb den Sitz Ihres zukünftigen Gewerbes, also Braunschweig angeben.

Baugenehmigung beantragenSie möchten ein Haus in Wunstorf bauen und deshalb eine Baugenehmigung beantragen. Ihr Wohnort ist momentan noch Hannover. Sie müssen den Ort angeben, an dem das Haus gebaut werden soll. Das ist in diesem Fall Wunstorf.

Die Unterbringung, Versorgung und Betreuung in einem Kinderheim oder sonstig betreuter Wohnform beantragen


Die Erziehung in einer Einrichtung über Tag und Nacht oder in einer sonstigen betreuten Wohnform soll Kinder und Jugendliche in ihrer Entwicklung fördern.

Es handelt sich hierbei um eine Leistungsart der Hilfen zur Erziehung. Diese Leistung kann auch für junge volljährige Menschen (§ 41 SGB VIII) geeignet sein.

Die Art der Betreuung richtet sich nach Alter und Entwicklungsstand des Kindes oder der Jugendlichen bzw. des Jugendlichen bzw. der oder des jungen Volljährigen. In den vielfältigen Wohnformen betreuen Fachleute Ihr Kind mit pädagogischen und ggf. auch therapeutischen Angeboten.

Bei der Heimerziehung oder in einer sonstigen betreuten Wohnform handelt es sich um eine Hilfe zur Erziehung. Je nach Situation soll die Hilfe:

  • Eine Rückkehr in die Familie zu erreichen versuchen,
  • die Erziehung in einer anderen Familie vorbereiten,
  • eine auf längere Zeit angelegte Lebensform bieten und auf ein selbständiges Leben vorbereiten.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Ausweis
  • Gegebenenfalls Nachweis über das Sorgerecht, zum Beispiel: Geburtsurkunde, Auskunft aus dem Sorgeregister oder Beschluss des Familiengerichts über das Sorgerecht

Voraussetzungen

Sie sind Eltern oder Vormund für ein Kind oder eine Jugendliche bzw. einen Jugendlichen (die personensorgeberechtige Person).

Sie schaffen es nicht, das Kind bzw. die Jugendliche oder den Jugendlichen so zu versorgen und zu erziehen, dass es gut für den jungen Menschen ist.

Die Hilfe in Form einer Unterbringung des jungen Menschen in einem Heim oder einer sonstigen betreuten Wohnform ist geeignet und notwendig (wird durch das Jugendamt festgestellt).

Welche Gebühren fallen an?

Die Kosten für Heimerziehung oder einer sonstigen betreuten Wohnform trägt zum großen Teil das Jugendamt. An den Kosten müssen Sie sich aber in angemessenen Umfang beteiligen. Fragen Sie hierzu bitte das zuständige Jugendamt.

Verfahrensablauf

Nehmen Sie Kontakt zum zuständigen Jugendamt auf.

In einem persönlichen Gespräch werden Ihnen mögliche Hilfen aufgezeigt. Das Jugendamt versucht Sie zu unterstützen, damit Ihr Kind weiter bei Ihnen bleiben kann.

Wenn das Jugendamt die Unterbringung Ihres Kindes im Heim oder in einer sonstigen betreuten Wohnform für notwendig erachtet, dann können Sie einen entsprechenden Antrag auf Hilfen zur Erziehung stellen.

Alle Beteiligten (Sie, Ihr Kind, die Betreuerinnen/Betreuer aus der betreuenden Einrichtung und das Jugendamt) treffen sich zu einem Hilfeplangespräch. Im Hilfeplan wird festgelegt, wie die Hilfe gestaltet werden soll und welche Ziele erreicht werden sollen.

Das Jugendamt sucht nach einer geeigneten Einrichtung. Sie können Ihre Wünsche äußern. Wenn es mehrere Optionen gibt, können Sie die Einrichtung auswählen.

Es wird regelmäßig überprüft, ob die Hilfe weiterhin geeignet ist und ob Ihr Kind wieder zurück in die Familie kommen kann.

An wen muss ich mich wenden?

an das zuständige Jugendamt

Zuständige Stellen


Landkreis Emsland - Jugendangelegenheiten, Lingen
Postanschrift: Postfach 16 80 , 49786 Lingen (Ems)
Fahrplan
Adresse: Am Wall-Süd 21 , 49808 Lingen (Ems)
Fahrplan
Telefon: 0591 84-0
Fax: 0591 84-3362
Öffnungszeiten:

Mo. - Do. 08:30 - 12:30 Uhr u. 14:30 - 16:00 Uhr
Fr. 08:30 - 12:30 Uhr

Ansprechpartner

Carsten Hüsing
Telefon: 0591 84-3344
Raum:
203
Zuständig für:

Quelle: Serviceportal Niedersachsen (Portalverbund des Bundes und der Länder)