Wahlrechtsbescheinigung
Damit Parteien, Wählergruppen sowie Bewerberinnen und Bewerber (sog. "Wahlvorschlagsträger") zu einer Wahl zugelassen werden können, sind bestimmte formelle Bedingungen zu erfüllen.
Nach Unterzeichnung des Formblattes und Erfüllung der Voraussetzungen wird das Wahlrecht von der zuständigen Stelle, in der die wahlberechtigte Person wohnt, kostenfrei bescheinigt (Wahlrechtsbescheinigung).
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro
Fahrplan
Ansprechpartner
- Lengerich:
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Lengerich:
- Auskunftssperre Einrichtung
- Bürgerberatung
- Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Wählbarkeitsbescheinigung
Voraussetzungen
- Die eingereichten Wahlvorschläge müssen Unterschriften von einer bestimmten Anzahl von Wahlberechtigten enthalten(sog. "Unterstützungsunterschriften").
- Hiermit soll die Ernsthaftigkeit eines Wahlvorschlages nachgewiesen werden und somit gewährleistet sein, dass nur solche Wahlvorschläge zugelassen werden, von denen vermutet werden kann, dass sie bereits eine gewisse Anhängerschaft unter den Wahlberechtigten gefunden haben.
- Ausgenommen von der Sammlung von Unterstützungsunterschriften sind Wahlvorschläge, die schon bei der letzten Wahl Erfolg hatten.
- Wer mit seiner Unterschrift einen bestimmten Wahlvorschlag unterstützen möchte, muss im Zeitpunkt der Unterzeichnung in dem betreffenden Wahlkreis oder Wahlgebiet (je nach Art der Wahl) wahlberechtigt sein.
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Gebühren an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.