Wählbarkeitsbescheinigung
Bewerberinnen und Bewerber, die zu einer Wahl antreten wollen, müssen bei Einreichung des Wahlvorschlages nachweisen, dass sie die Voraussetzungen für das "passive Wahlrecht" erfüllen (d. h., dass sie wählbar sind und keine Ausschlussgründe vorliegen).
Eine Bescheinigung über die Wählbarkeit stellt die zuständige Stelle aus.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich - Bürgerbüro
Fahrplan
Ansprechpartner
- Lengerich:
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Wählbarkeitsbescheinigung
- Lengerich:
- Auskunftssperre Einrichtung
- Bürgerberatung
- Einbürgerung: Genehmigung - für Ausländer mit Einbürgerungsanspruch
- Gewerbe Ummeldung
- Gewerbe abmelden
- Gewerbe anmelden
- Meldebescheinigung Erteilung
- Personalausweis beantragen
- Personalausweis Änderung wegen Adressänderung
- Reisegewerbekarte beantragen
- Reisepass Ausstellung
- Reisepass Ausstellung Express
- Reisepass Ausstellung vorläufig
- Reisepass Meldung wegen Verlust
- Steuerliche Lebensbescheinigung: Ausstellung
- Untersuchungsberechtigungsschein
- Verlust des eigenen Personalausweises melden
- Vorläufigen Personalausweis beantragen
- Wahlrechtsbescheinigung
- Wohnsitz Abmeldung
- Wohnsitz Anmeldung als Hauptwohnsitz
- Wohnsitz Ummeldung
- Wählbarkeitsbescheinigung
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen ggf. Gebühren an. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.