Geburtsurkunde Ausstellung
Auf der Grundlage der im Geburtenregister vorgenommenen Beurkundung kann auf Antrag eine Geburtsurkunde ausgestellt werden.
An wen muss ich mich wenden?
Die Zuständigkeit liegt bei der Gemeinde, der Samtgemeinde und der Stadt, in deren Zuständigkeitsbereich die Geburt stattgefunden hat.
Zuständige Stellen
Samtgemeinde Lengerich - Standesamt
Fahrplan
Ansprechpartner
- Lengerich:
- Anzeige eines Sterbefalls
- Beantragung der Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses für deutsche Staatsangehörige, Staatenlose, heimatlose Ausländer oder ausländische Flüchtlinge im Sinne des Abkommens über die Rechtsstellung der Flüchtlinge mit gewöhnlichem Aufenthalt im Inland
- Begründung einer Lebenspartnerschaft Beurkundung
- Eheschließung Vollzug mit ausländischem Partner
- Eheschließung Vollzug nur für deutsche Staatsbürger
- Familienbuch: Ausstellung
- Geburt Anzeige
- Geburtsurkunde Ausstellung
- Kirchenaustritt Erklärung
- Sterbeurkunde beantragen
- Vaterschaftsanerkennung
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit geschiedenem oder verwitwetem Partner
- Vorgesehen zum Löschen - Eheschließung Vollzug mit sorgeberechtigtem Partner
Welche Unterlagen werden benötigt?
Es werden ggf. Unterlagen benötigt. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.
Welche Gebühren fallen an?
Gebühr: 70,00 EURVorkasse: neinNachträgliche Beurkundung bei Geburt im Ausland
Gebühr: 15,00 EURVorkasse: neinAusstellung der Urkunde
Gebühr: 7,50 EURVorkasse: neinJede weitere im selben Arbeitsgang erstellte Urkunde
Welche Fristen muss ich beachten?
Es müssen ggf. Fristen beachtet werden. Wenden Sie sich bitte an die zuständige Stelle.